keine Aufbauten zulässig mit Ausnahme eines kleinen Geräteschuppens möglich
reine ziergärtnerische oder Grabelandnutzung
Flurstück wird seitens der Stadt eingefriedet.
Auf einen Teil der Fläche befindet sich eine verfüllte Bunkeranlage.
Auf der Fläche befindet sich kein Strom und Wasser.
Pachtzins und Nutzungsdauer
Der Pachtzins und die mögliche Nutzungsdauer werden auf Anfrage telefonisch mitgeteilt.
Hinweise
Öffentlich-rechtliche Bestimmungen, insbesondere baurechtliche, feuerpolizeiliche und gewerbeaufsichtsrechtliche Vorschriften sind vom Nutzer zu beachten und sind vor Abschluss eines Pachtvertrages durch den Nutzer zu klären.