Corona-Härtefallfonds
Düsseldorferinnen und Düsseldorfer, die durch die Corona-Pandemie vor existenziellen Schwierigkeiten stehen, sollen einen einmaligen Zuschuss aus dem Corona-Härtefallfonds erhalten können.
Mit der sogenannten Teilhabepauschale soll die digitale Kompetenz und Ausstattung gefördert werden, zum Beispiel der Kauf von PCs, Laptops, Tablets usw. Mehraufwendungen durch die Corona-Pandemie bei der Informationsbeschaffung sollen finanziert werden können. Dies könnte beispielsweise der Abschluss eines Online-Zeitungsabonnements sein. Auch die Nutzung von alternativen Lernformen, zum Beispiel mit Hilfe neuer Software, soll unterstützt werden.
Die Teilhabepauschale dient nicht der Sicherung des Lebensunterhalts. Hierfür könnte Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII beantragt werden.
Damit die Teilhabepauschale bewilligt werden kann, müssen Sie zu einer der nachfolgend genannten Zielgruppen gehören und die dort angegebenen Voraussetzungen erfüllen. Es muss sichergestellt sein, dass vor der Antragstellung alle gesetzlich vorgesehenen Leistungsansprüche ausgeschöpft wurden, wie beispielsweise Leistungen aus dem Sozialschutzpaket. Außerdem muss die entstandene Notlage durch die Corona-Pandemie verursacht worden sein.