Einführung einer neuen Systematik

Einführung einer neuen Systematik

Das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf wird mit der 4. Änderung des Landschaftsplanes in vier Teilräume unterteilt. Dies erfolgte in Anlehnung an die geographische und naturräumliche Gliederung des Stadtgebietes. Dazu werden die politischen Einheiten der Stadtbezirke in der Neugliederung berücksichtigt. Die Definition dieser Teilräume greift die Systematik des Grünordnungsrahmenplanes GOP I auf.

Ziel der Aufteilung ist die Vereinfachung der Lesbarkeit und der Zuordnung der einzelnen Festsetzungen des neuen Landschaftsplanes gegenüber dem Stand von 1997. Zugleich soll eine fachliche Grundlage geschaffen werden, um einzelne Festsetzungen differenzierter zu betrachten und zukünftige Änderungsverfahren naturraumbezogen umsetzen zu können.

Mit der Einführung der neuen Gliederung wird auch die Nummerierung der Festsetzungen des Landschaftsplanes erneuert. Die bisherige Nummerierung besteht aus einer 6-stelligen Zahl. Neu aufgenommen wird nun die Benennung des Teilraumes A bis D. Gleichzeitig wird die 6-stellige Zahl aufgelöst und in eine Punktgliederung überführt. Zur Verdeutlichung soll die schematische Darstellung dienen.

 

Aufteilung in vier Teilräume

Aufteilung in vier Teilräume

Teilraum A „Düsseldorfer Norden“

Stadtbezirk 5

Stadtteile Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Wittlaer, Kalkum, Angermund

Teilraum B „Bergisches Land“

Stadtbezirke 6 und 7

Stadtteile Rath, Gerresheim, Grafenberg, Ludenberg, Hubbelrath, Knittkuhl

Teilraum C „Düsseldorfer Süden“

Stadtbezirke 8 und 9

Stadtteile Eller, Vennhausen, Unterbach, Holthausen, Benrath, Urdenbach, Hassels, Itter, Himmelgeist

Teilraum D „Rheinaue“

Stadtbezirke 1, 3, 4, 5, 9 und 10

Stadtteile: Altstadt, Carlstadt, Pempelfort, Golzheim, Unterbilk, Hafen, Hamm, Flehe, Volmerswerth, Oberkassel, Heerdt, Lörick, Niederkassel, Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Wittlaer, Urdenbach, Hassels, Garath, Hellerhof,