Formelles Planverfahren

Airport City

Anlass

Im Jahr 2003 begann die Flughafen Düsseldorf Immobilien GmbH mit der Entwicklung der Fläche der ehemaligen britischen Kaserne südwestlich des Flughafengeländes. Ziel der Entwicklung sollte die Realisierung eines qualitativ hochwertigen Büro- und Dienstleistungsstandorts in Flughafennähe sein. Die Schaffung des hierfür erforderlichen Planungsrechts erfolgte stufenweise im Rahmen von zwei Bebauungsplan-Verfahren. Im Vorfeld hierzu wurde zunächst zur Sicherung der freiraumplanerischen Qualitäten für den Gesamtstandort ein freiraumplanerischer Wettbewerb im Jahr 2004 durchgeführt. Auf dieser Grundlage konnte dann der Bebauungsplan 5382/029 „Airport City“ für den Ostteil entwickelt werden, der im Jahr 2005 Rechtskraft erlangte. Das Planungsziel war die Bereitstellung von Flächen u.a. für Büros und flughafenbezogene Service- und Dienstleistungseinrichtungen. Der westliche Teil der Kaserne – das spätere Plangebiet „Airport City West“ – wurde aufgrund der für den Flughafenbetrieb notwendigen Nutzung durch die Bundespolizei nicht in das damalige Bebauungsplanverfahren „Airport City“ einbezogen.

Aufgrund der weiterhin bestehenden Flächennachfrage, nachdem der östliche Abschnitt der „Airport City“ fast in Gänze entwickelt war, wurde die Erweiterung des Büro- und Dienstleistungsstandortes auf das angrenzende Gelände der Bundespolizei angestrebt. Für den Standort der Bundespolizei konnte zudem eine Alternative entwickelt werden, sodass die Flächen mittelfristig für eine Neunutzung und Entwicklung des Bebauungsplanes 06/011 „Airport City West“ zur Verfügung standen.

Plangebiete

Die Plangebiete der Airport City liegen überwiegend im Norden des Stadtteils Unterrath sowie teilweise im Stadtteil Lohausen und grenzen unmittelbar an das Gelände des Flughafens Düsseldorf an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Airport City“ umfasst mit einer Fläche von ca. 15,6 ha weite Teile des ehemaligen Kasernengeländes. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Airport City West“ ist etwa 5,1 Hektar groß und umfasst im Wesentlichen den jetzigen Standort der Bundespolizeiinspektion „Flughafen Düsseldorf“ sowie eine oberirdische Stellplatzanlage.

Luftbild Landeshauptstadt Düsseldorf 2023
Luftbild Landeshauptstadt Düsseldorf 2023

Es grenzt unmittelbar an das Gelände des Flughafens Düsseldorf an. Der Geltungsbereich ist etwa 5,1 Hektar groß und umfasst im Wesentlichen den jetzigen Standort der Bundespolizeiinspektion „Flughafen Düsseldorf“ sowie eine oberirdische Stellplatzanlage.

Bebauungsplan 06/011 Airport City West

Der Bebauungsplan 06/011 Airport City West wird im Normalverfahren aufgestellt.

Städtebauliches Ziel ist die Entwicklung eines hochwertigen, modernen Büro- und Dienstleistungsstandortes mit zum Teil flughafenbezogenen Nutzungen als Erweiterung der bestehenden Airport City. Durch die Entwicklung erfolgen die bauliche Abrundung des Geländes südlich des Flughafens sowie die städtebauliche und verkehrliche Integration des Plangebietes in das Umfeld unter teilweiser Nutzung vorhandener Infrastruktur. Das Planungskonzept sieht die Weiterführung der städtebaulichen und freiraumplanerischen Strukturen der bestehenden Airport City vor. Somit wird der Büro- und Dienstleistungsstandort Airport City in seiner Gesamtheit abgeschlossen.

Seit dem 30.12.2021 ist der Bebauungsplan 06/011 Airport City West rechtsverbindlich.

  • Luftbild Gesamtbereich Airport City BPlaene Luftbild Gesamtbereich Airport City BPlaene
  • Luftbild Gesamtbereich Airport City Luftbild Gesamtbereich Airport City