1. Wie melde ich mein Kind an der weiterführenden Schule an?

1. Wie melde ich mein Kind an der weiterführenden Schule an?

Sie erhalten von der Grundschule zusammen mit dem Halbjahreszeugnis das gelbe Formular zur Anmeldung an die weiterführende Schule. Mit dem gelben Anmeldeformular und dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse melden Sie Ihr Kind an einem der Anmeldetage an einer Schule der gewünschten Schulform an.
Die Anmeldetermine finden sie hier.

Bitte vereinbaren Sie vorab mit der gewünschten Schule einen festen Termin.

2. Ich ziehe mit meinem schulpflichtigen Kind nach der Anmeldewoche nach Düsseldorf.

2. Ich ziehe mit meinem schulpflichtigen Kind nach der Anmeldewoche nach Düsseldorf.

Bitte vereinbaren Sie alternativ einen Anmeldetermin mit der Schule Ihrer Wahl.

3. Ist eine Anmeldung bei mehreren weiterführenden Schulen möglich?

3. Ist eine Anmeldung bei mehreren weiterführenden Schulen möglich?

Nein. Sie melden Ihr Kind bitte nur an einer weiterführenden Schule an!

Das Anmeldeformular ist bei der Anmeldung abzugeben.

4. Gebe ich eine Zweitwunschschule bei der Anmeldung mit an?

4. Gebe ich eine Zweitwunschschule bei der Anmeldung mit an?

Nein, es wird keine Zweitwunschschule bei der Anmeldung angegeben.

5. Wie finde ich die richtige weiterführende Schule für mein Kind?

5. Wie finde ich die richtige weiterführende Schule für mein Kind?

Die Grundschule berät die Eltern in einem persönlichen Gespräch über die weitere schulische Förderung des Kindes und spricht eine Empfehlung für die Schulform aus. Die Empfehlung für die Schulform ist Teil des Halbjahreszeugnisses der Klasse vier.
Informieren Sie sich im Internet über die Schulen!

Der Wegweiser „Wohin nach der Grundschule“ kann Ihnen einige Fragen beantworten. (wird Mitte November 2020 veröffentlicht)

Eine Übersicht der Schulen finden Sie hier.

6. Ist die Schulformempfehlung der Grundschule bindend?

6. Ist die Schulformempfehlung der Grundschule bindend?

Nein, es handelt sich um eine Empfehlung auf der Grundlage des Leistungsstands, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten der Schülerin oder des Schülers. Die Eltern entscheiden über den weiteren Bildungsgang ihres Kindes.

7. Welche Aufnahmekriterien werden herangezogen?

7. Welche Aufnahmekriterien werden herangezogen?

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Kapazität der Schule berücksichtigt die Schulleitung bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran:

  •  Geschwisterkinder,
  •  ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,
  •  ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache,
  •  in Gesamtschulen: Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit,
  •  Schulwege,
  •  Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule,
  •  Losverfahren.

8. Wann weiß ich, ob mein Kind aufgenommen wurde?

8. Wann weiß ich, ob mein Kind aufgenommen wurde?

Die endgültigen Aufnahmebescheide werden üblicherweise im März/ April verschickt.

9. Was ist, wenn mein Kind an der gewünschten Schule nicht aufgenommen werden kann?

9. Was ist, wenn mein Kind an der gewünschten Schule nicht aufgenommen werden kann?

Sie werden ca. zwei Wochen nach den Anmeldeterminen von der weiterführenden Schule schriftlich über eine ggfs. auszusprechende Ablehnung informiert und haben anschließend die Möglichkeit Ihr Kind erneut an einer alternativen Schule anzumelden. Der Anmeldezeitraum sowie die Schulen mit freien Kapazitäten werden Ihnen mit diesem Schreiben mitgeteilt.