Formelles Planverfahren

Nördlich Volkardeyer Weg

Anlass

Die Wohnsiedlung der Düsseldorfer Bau- und Spargenossenschaft (DüBS) in Lichtenbroich befindet sich teilweise in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Hinzu kommt, dass die Wohnhäuser nicht barrierefrei gebaut wurden, so dass Mieter bei z.B. altersbedingten veränderten Lebensbedingungen gezwungen sind, ihr Wohnumfeld zu verlassen, um geeigneten Wohnraum zu finden.

Die Genossenschaft beabsichtigt daher, den weitaus überwiegenden Teil der von Einfamilienhauszeilen geprägten Siedlung zu sanieren. Ein Teil des Bestandes im südlichen Randbereich der Siedlung soll ersetzt werden, um an dieser Stelle unter anderem ein altersgerechtes Wohnangebot zu schaffen, das den heutigen und künftigen Bedürfnissen entspricht.

Plangebiet

Das ca. 1,0 ha große Plangebiet liegt nördlich des Volkardeyer Weges im Stadtteil Lichtenbroich.

Luftbild Landeshauptstadt Düsseldorf 2023
Luftbild Landeshauptstadt Düsseldorf 2023

Es umfasst einen kleinen Teil der 1950 erbauten Wohnsiedlung der Düsseldorfer Bau- und Spargenossenschaft (DüBS). Das Plangebiet umschließt im Westen und Nordwesten einen Teilabschnitt des Wittlaerer Wegs und wird umgrenzt von den Straßen Volkardeyer Weg im Süden, dem Einbrunger Weg im Norden sowie der Krahnenburgstraße im Osten.

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan 06/001 Nördlich Volkardeyer Weg wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Dies war möglich, da es sich um eine Innenentwicklung (Ersatzneubau und Nachverdichtung) handelt. Der Bebauungsplan ist seit dem 05.10.2019 mit der Bekanntmachung im Amtsblatt rechtverbindlich.

Im Plangebiet soll die bestehende zweigeschossige Reihenhausbebauung am Volkardeyer Weg durch Geschosswohnungsbau mit vier Vollgeschossen ersetzt werden. Entlang der Krahnenburgstraße und des Einbrunger Weges sind zwei Vollgeschosse vorgesehen. Die Wohnungen sollen barrierefrei errichtet werden, sodass insbesondere Seniorinnen und Senioren der Siedlung eine Möglichkeit gegeben werden soll, in ihrem gewohnten Umfeld weiter leben zu können. Zudem soll die Neubebauung so realisiert werden, dass für die hier betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner innerhalb des Wohngebietes Ersatzwohnraum angeboten und somit eine eventuelle Verdrängung aus dem Wohnquartier vermieden werden kann.