Anhandgabeverfahren „Behringweg – Wohnbebauung durch eine Baugemeinschaft

Anhandgabeverfahren „Behringweg – Wohnbebauung durch eine Baugemeinschaft

Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant – vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gemeindeorgane – die Vergabe der im Lageplan gekennzeichneten Grundstücke im Rahmen eines Erbbaurechts für die Dauer von 80 Jahren zur Realisierung eines Bauvorhabens durch eine Baugemeinschaft.

Eine Baugemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Privatpersonen, die ein Wohnbauprojekt für den eigenen Bedarf realisieren und langfristig nutzen. Auf eine Bauträgerin/einen Bauträger wird verzichtet, die Baugemeinschaft erhält ein Grundstück übertragen und beauftragt u. a. eine Architektin/einen Architekt, Projektsteuerung sowie ausführende Firmen. Die Baugemeinschaft umfasst mindestens drei, zumeist aber mehr Haushalte und errichtet neben den selbstgenutzten Wohnungen einen zusätzlichen Gemeinschaftsraum, der allen Parteien zur Verfügung steht. Sie errichten keine Wohnungen zur Vermietung oder zum Verkauf an Dritte.

Mittels des nachfolgend beschriebenen zweistufigen Verfahrens wird im Vorfeld die Baugemeinschaft ermittelt, welche aufgrund ihres Konzepts überzeugt und die Grundstücksflächen zur weiteren Konkretisierung der Bebauung anhand gegeben erhält.

Gemarkung Flur Flurstücke Fläche
Wersten 3 1258, 1259 1.615 m2

Verfahrensbeschreibung | PDF-Datei 234 KB

Kurzbeschreibung
Objektbeschreibung Die im Erbbaurecht zu vergebenden Grundstücke befinden sich im südlichen Teil der Landeshauptstadt Düsseldorf und liegen im Stadtbezirk 9, innerhalb des Stadtteils sowie der Gemarkung Wersten.

Die Flächen liegen in einer verkehrsberuhigten Zone innerhalb eines ruhigen Wohngebiets und dennoch nahe des Stadtteilzentrums Kölner Landstraße sowie wenige Kilometer von der Düsseldorfer City entfernt.

Soziale Infrastruktureinrichtungen (Kindertagesstätten, Grundschulen) sowie Geschäfte des täglichen Bedarfs erreichen Sie fußläufig. In unmittelbarer Nähe finden Sie die Heinrich-Heine-Universität und die Universitätskliniken.

Die nur wenige Minuten entfernten Naturschutz- und Freizeitgebiete (Himmelgeister Rheinbogen, Botanischer Garten, Südpark) bieten einen Ausgleich zu dem durch Industrie und Gewerbe geprägten naheliegenden Stadtteil Reisholz.

Neben dem sehr guten ÖPNV-Angebot (U-Bahn und Buslinien) ist die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz (A46, A59) gegeben. Bei den zur Bebauung vorgesehenen Grundstücksflächen handelt es sich um zuvor wohnwirtschaftlich/ziergärtnerisch genutzte Flächen. Die Nutzungen wurden aufgegeben und die aufstehenden Gebäude abgebrochen.
Abgabefrist für die Bewerbung Die Unterlagen/das Angebot für die Teilnahme am Verfahren müssen im verschlossenem Umschlag

bis zum 1.6.2022, 12.00 Uhr

bei der Landeshauptstadt Düsseldorf,
Amt für Wohnungswesen,
Brinckmannstraße 5, Zimmer 2.167,
40225 Düsseldorf

eingegangen sein.

Der Umschlag ist wie folgt zu beschriften:

„Nicht öffnen! Angebotsfrist 1.6.2022, 12:00 Uhr
Anhandgabeverfahren Behringweg“.

Der Umschlag ist mit dem Namen der Baugemeinschaft zu versehen.

Nach Ablauf dieser Frist eingehende Angebote sowie mündliche oder unvollständige Angebote und Angebote per E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt. Sofern die Unterlagen per Post (über die Zentrale Poststelle der Stadtverwaltung) zugesandt werden, ist auf rechtzeitige Zusendung zu achten, da der interne Postverteilungslauf bis zu 3 Tagen Zeit in Anspruch nehmen kann.

Entscheidend ist der fristgerechte Eingang im o. g. Zimmer. Evtl. Verzögerungen bzw. Versäumnisse von mit dem Transport beauftragten Personen und Unternehmen sind Risiko der Baugemeinschaft.

Für eine persönliche Abgabe der Unterlagen ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Erbbauzins Dinglicher Erbbauzins:
Der vorläufige Erbbauzins beläuft sich auf 23.982,75 € jährlich = jeweils 3% des Bodenwertes i.H.v. 799.425,00 € inkl. Anpassungsklausel (orientiert am Verbraucherpreisindex).

Anhebung des dinglichen Erbbauzinses auf 4% des Bodenwertes, sofern die Baugemeinschaft aufgehoben wird.

Schuldrechtlicher Erbbauzins:
Für die ersten 10 Jahre des Erbbaurechtes ist nur ein ermäßigter Erbbauzins von 2,5% des Bodenwertes i.H.v. vorläufig 19.925,60 € inkl. Anpassungsklausel zu zahlen.

Im Grundbuch wird ein dinglicher Erbbauzins in Höhe von 4% des Bodenwertes gesichert.

Bei der Ermittlung des Bodenwertes wurde eine oberirdische Bruttogrundfläche (BGF oi) von insgesamt 440 m² unterstellt. Die BGF oi ist in Anlehnung an die DIN 277 und der Sachwertrichtlinie ermittelt.

Eine Mehrauslastung/Überschreitung der vorgenannten Fläche führt zu einer Erhöhung des zu zahlenden Erbbauzinses. Der endgültige (dingliche) Erbbauzins wird im Grundbuch zugunsten der Landeshauptstadt Düsseldorf eingetragen.

Stadtplanausschnitt Wersten - Behringweg

Kontakt

  • Frau Naujoks
    Tel. 0211 - 8992048

1. Aktivitäten von Maklerinnen/Makler sind nicht erwünscht!

2. Eine Belastung des Grundbuches vor Eintragung des Erbbaurechtes ist nicht möglich.

3. Kosten für die Erstellung der Angebote werden von Seiten der Landeshauptstadt Düsseldorf nicht erstattet.

4. Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. Dies schließt auch die zur Verfügung gestellten Pläne ein. Änderungen bleiben vorbehalten. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

5. Diese Angaben stellen kein rechtsgeschäftliches Angebot der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Bestellung eines Erbbaurechtes dar. Insbesondere ergibt sich hieraus keine Verpflichtung der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Bestellung eines Erbbaurechtes an dem Grundstück. Interessentinnen/Interessenten können daher aus der Teilnahme am Verfahren keine Verpflichtungen der Landeshauptstadt Düsseldorf herleiten und insofern auch keine Ansprüche gegen die Landeshauptstadt Düsseldorf geltend machen.

6. Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, das Verfahren jederzeit - aus welchen Gründen auch immer - abzubrechen oder ganz aufzuheben. Eine Erstattung von Aufwendungen findet nicht statt. Die Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7. Während des Zeitraums der Veröffentlichung bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen zur Abgabefrist kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ergänzungen, Hinweise oder Änderungen hierzu vorgenommen werden. Diese werden dann hier auf dieser Seite ersichtlich sein. Bitte sehen Sie daher für den Zeitraum der Veröffentlichung in regelmäßigen Zeitabständen die hier veröffentlichen Unterlagen ein oder nehmen Sie Kontakt zu den genannten Ansprechpartnern auf.

8. Im Verfahren werden nur Angebote berücksichtigt, die vollständig, bedingungs- und vorbehaltsfrei innerhalb der Abgabefrist eingereicht werden.

Vollständigkeit
Das Angebot der bietenden Person muss vollständig sein, d.h. es muss die geforderten einzureichenden Unterlagen beinhalten. Bedingungsfrei Das Angebot der bietenden Person darf an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft sein, die nicht Bestandteil der Verfahrensbeschreibung sind.

Vorbehaltsfreit
Das Angebot der bietenden Person darf keine Einschränkungen beinhalten.

Bewerbungsformular
Das Bewerbungsformular ist vollständig auszufüllen. Wird das Bewerbungs- formular nicht vollständig ausgefüllt, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Die Stadt behält sich vor, weitere Unterlagen oder Angaben nachzufordern.