Nördlich Königsberger Straße (West)

Anlass

Ein Leitbild der Stadtentwicklung der Stadt Düsseldorf ist die nutzungsgemischte und lebendige Stadt der kurzen Wege. Die Struktur Düsseldorfs ist durch ins Stadtgefüge eingebettete Gewerbe- und Industrieflächen geprägt. Urbanität, kurze Wege zwischen Wohnort und Arbeitsstätte sowie zu Orten des Handwerks und der Produktion sind die positiven Auswirkungen. Zudem hat die Stadt Düsseldorf einen Bedarf an Flächen für Gewerbe- und Industriebetriebe, die aufgrund ihres Emissionsverhaltens nur in Gewerbe- oder Industriegebieten zulässig sind. Ein Ziel der Stadtplanung ist es, diese bestehenden Flächenpotentiale insbesondere für produktions- und handwerksorientierte Betriebe vorzuhalten und bestehende Betriebsstandorte zu sichern.

Plangebiet

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk 8 im Stadtteil Lierenfeld.

Luftbild Landeshauptstadt Düsseldorf 2023
Luftbild Landeshauptstadt Düsseldorf 2023

Es hat eine Größe von circa 30 Hektar und ist ein Teil des zusammenhängenden gewerblich-industriell geprägten Bereichs Flingern-Süd / Lierenfeld, der das größte zusammenhängende Gewerbe- und Industriegebiet im Osten der Stadt Düsseldorf bildet.

Das Plangebiet wird begrenzt durch die Straße Höherweg im Norden, der Ronsdorfer Straße im Westen und der Königsberger Straße im Süden. Die östliche Grenze des Geltungsbereichs verläuft entlang einer Linie westlich der Grundstücke Höherweg 305 und Königsberger Straße 100.

Bebauungsplan

Um die bestehenden Gewerbe- und Industrieflächen planungsrechtlich in ihrem Bestand sowie in ihrer Weiterentwicklung zu sichern, wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

Der Rat der Stadt hat eine „Flächenstrategie für produktions- und handwerksgeprägte Branchen“ (Konzept Gewerbe- und Industriekernzonen) beschlossen, um Gewerbe- und Industrienutzungen zu entwickeln und gegenüber konkurrierenden Nutzungen zu sichern. Entlang der Ronsdorfer Straße und entlang der Königsberger Straße sind Flächen der Kategorie B gekennzeichnet. Die übrigen Flächen im räumlichen Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses sind im Kernzonenkonzept als Flächen der Kategorie A (Großflächige Gewerbe- und Industrieansiedlungen) gekennzeichnet. In Flächen der Kategorie A sollen gemäß Kernzonenkonzept Flächen für emittierende Gewerbe- und Industriebetriebe im Bestand gesichert werden.

Einzelhandelsbetriebe sollen hier wegen der regionalplanerischen Zielvorgaben (ASB-GE) nicht angesiedelt werden. Flächen der Kategorie B bilden gewerblich genutzte Pufferzonen am Rande der Flächen der Kategorie A hin zu angrenzenden sensibleren Nutzungen. Dort ist kleinflächiger, nicht-zentrenrelevanter Einzelhandel vorstellbar. Dem entspricht auch der vom Rat der Stadt beschlossene „Rahmenplan Einzelhandel“, der die Flächen beiderseits der Ronsdorfer Straße als räumliche Entwicklungspotentiale zur Weiterentwicklung des Fachmarktstandortes Mitte mit dem Themenschwerpunkt Mobilität bestimmt.

Gemäß dieser Ziele und unter umfassender Berücksichtigung der Bestandssituation wird derzeit der Bebauungsplan Nummer 08/013 – Nördlich Königsberger Straße (West) – erarbeitet.