QSV Südlich Oberlöricker Straße

Anlass

Eines der wichtigen aktuellen Ziele der Stadtplanung ist es, die Wohnraumbedürfnisse der wachsenden Bevölkerung zu decken und dafür sensibel möglichst viele Flächenpotentiale im Stadtgebiet zu entwickeln. Die Fläche zwischen der Oberlöricker Straße im Norden und der Siedlung Lörick im Süden gehört zu den letzten unbeplanten Flächen im linksrheinischen Düsseldorf, die zur Neuentwicklung von Wohnbauflächen genutzt werden könnten.

Um die unterschiedlichen Entwicklungs- und Nutzungsinteressen für die Grundstücke im Gebiet abzuwägen und eine Zielvorstellung für die zukünftige Nutzung der Flächen zu entwickeln, wurde von April bis Juni 2022 ein öffentliches Workshopverfahren mit den Anwohner*innen, Flächeneigentümer*innen und politischen Vertreter*innen durchgeführt.

Plangebiet

Das Plangebiet liegt im Spannungsfeld zwischen „Dorf“ und „Stadt“ im linksrheinischen Stadtbezirk 4 im Ortsteil Lörick und umfasst ca. 11 ha. Es erstreckt sich zwischen den beiden Siedlungsbereichen Lörick Dorf und Siedlung Lörick.

Die derzeitigen Nutzungen im Plangebiet umfassen landwirtschaftliche Flächen, eine temporäre Flüchtlingsunterkunft sowie Grünflächen mit teilweise Gehölzbestand. An der Oberlöricker Straße ist innerhalb der Fläche ein Wohnhaus vorhanden. Östlich des Plangebietes befindet sich eine Gärtnerei. Südlich des Plangebietes stehen die Gebäude des Wohnstifts "Haus Lörick". Südöstlich des Plangebietes stehen achtgeschossige Wohnhochhäuser.

© Stadt Düsseldorf

Beteiligung / Workshopverfahren

Projektwebseite

Das Workshopverfahren unter dem Titel „Neue Perspektiven für Lörick“ hat sich in mehrere Stufen gegliedert. Über das gesamte Beteiligungsverfahren gab es eine Projektinternetseite mit allgemeinen Informationen und filmischem Porträt über die Fläche sowie zwei Phasen der Online-Beteiligung.

Perspektivenworkshop

Am 17. Mai 2022 fand vor Ort im Stadtteil der Perspektivenworkshop mit rund 80 Teilnehmenden statt. Es gab die Gelegenheit bei Rundgängen die Fläche zu erkunden. Anschließend wurde in vier Gruppen zu den Themen Städtebau, Mobilität, Nutzung und Freiraum mit Plänen und Modellen gearbeitet.

Planungsziele

Auf Grundlage der Online-Beteiligungen und den Ergebnissen des Workshops wurden Planungsziele für die zukünftige Entwicklung der Fläche entwickelt. Diese wurden am 22. Juni 2022 in einer Empfehlungskommission vorgestellt und diskutiert. Das Gremium setzte sich aus Kommunalpolitiker*innen sowie einer von den Eigentümer*innen gewählten Interessenvertretung zusammen. Das Gremium tauschte sich zu den Planungszielen aus und formulierte Ergänzungsvorschläge. Alle Kommissionsmitglieder empfahlen eine Entwicklung der Fläche auf Grundlage der diskutierten Planungsziele.

Qualitätssicherndes Verfahren

Die Aufgabe des Wettbewerbsverfahrens ist die Entwicklung eines städtebaulich-landschaftsplanerischen Gesamtkonzeptes für ein Urbanes Dorf mit Fokus auf Familien-Wohnen, hohe Freiraumqualität und klimaangepassten und -schützenden Städtebau.

Es soll ein zukunftsfähiges Wohnquartier mit etwa vier verschiedenen Siedlungsbereichen ausgearbeitet werden. Es ist eine neue Kindertagesstätte zu integrieren. Konzeptabhängig ist eine Quartiersmitte mit modernem Dorfplatz zu planen. Es ist auch ein Planungsziel das Quartier weitgehend autofrei zu gestalten. Die Grünverbindung im Übergang zum Naturerfahrungsraum soll erhalten und gestärkt werden. Im Norden des Plangebietes ist eine Grünverbindung zu schaffen. Das Birkenwäldchen ist in die Freiraumplanung einzubinden.

Zusammengefasst müssen sich die Entwurfsverfasser*innen u. a. mit verschiedenen Aspekten zum „Urbanen Dorf“ auseinandersetzen. (siehe Grafik unten)

Der städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerb wird in zwei Phasen durchgeführt. Für die erste Phase ist die Teilnehmerzahl offen. Von den ersten Entwürfen wählt das Preisgericht circa zehn Entwürfe für die zweite Bearbeitungsphase aus. Diese werden im Rahmen einer öffentlichen Zwischenpräsentation am 16. April 2024 vorgestellt, in der Fragen und Anregungen möglich sind (weitere Infos siehe Einladungsflyer). Das Preisgericht tagt erneut am 4. Juli 2024, um den am besten geeigneten Entwurf auszuwählen. Zum Wettbewerbsergebnis erfolgt eine öffentliche Ausstellung der Arbeiten.

Der gewählte Entwurf soll Grundlage des sich anschließenden Bebauungsplanverfahrens werden. Nach der Überarbeitungsphase des Wettbewerbsergebnisses erfolgt die Beschlussfassung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) Baugesetzbuch im Bauleitplanverfahren. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.