Allgemein

Allgemein

Ich bin in der Ukraine, befinde mich in einem anderen Staat der Europäischen Union oder einer anderen Stadt in Deutschland. Was muss ich tun?

Sofern Sie sich als deutsche Staatsangehörige noch in der Ukraine befinden, wenden Sie sich bitte an das Auswärtige Amt. Die Landeshauptstadt Düsseldorf kann sowohl ukrainischen, deutschen als auch allen anderen Staatsangehörigen nicht bei Evakuierungsmaßnahmen unterstützen.

Sofern Sie sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union befinden, folgen Sie bitte den dortigen Instruktionen und Informationen.

Wenn Sie sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden, wenden Sie sich bitte an die Stadt, in der Sie sich gerade befinden und an die dortigen Behörden.

Ankunft

Ankunft

Ich komme mit dem Zug / dem Auto / mit dem Flugzeug in Düsseldorf an. Wo kann ich mich melden?

Die Erstaufnahme erfolgt montags, dienstags, donnerstags und freitags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr im Amt für Migration und Integration, Vogelsanger Weg 49, 40470 Düsseldorf.

Aufenthaltsrecht

Aufenthaltsrecht

Ist mein Aufenthalt in Düsseldorf gesichert? Was muss ich tun?

In aller Regel reisen ukrainische Staatsangehörige zunächst visafrei nach Deutschland ein. Dies gilt für eine Dauer von bis zu 90 Tagen.

Die Europäische Kommission hat am 3. März 2022 ein erleichtertes, aufenthaltsrechtliches Verfahren beschlossen. Für diese Personen kann ein Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG beantragt werden.

Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung für Geflüchtete aus der Ukraine werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz gemäß Paragraf 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für nach Deutschland eingereiste Ukrainerinnen und Ukrainer gewährt. Die Aufenthaltserlaubnis verlängert sich inklusive aller Auflagen und Nebenbestimmungen automatisch bis zum 4. März 2025.

Es bedarf keines Verlängerungsantrages und keiner Entscheidung durch die Ausländerbehörde. Insofern muss das Amt für Migration und Integration nicht aufgesucht oder telefonisch/per E-Mail kontaktiert werden.

Ein neuer elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) wird nicht ausgestellt.

Die Ausländerbehörde wird in Kürze alle betroffenen Ukrainerinnen und Ukrainer mit Erläuterungen zur Rechtslage anschreiben. Das Schreiben wird so gestaltet sein, dass es zusammen mit dem bisherigen eAT vorgezeigt werden kann, um den rechtmäßigen Aufenthalt (auch an EU-Grenzen) nachzuweisen.

Aus der Ukraine Geflüchtete jüdischen Glaubens erhalten einen erleichterten Zugang zu einer Aufnahmezusage i.S.d. § 23 Abs. 2 AufenthG. Wir bitten Sie daher, sich für die Antragstellung an die jüdische Gemeinde Düsseldorf zu wenden:

Kontaktdaten:
JÜDISCHE GEMEINDE DÜSSELDORF K.d.o.R.
Paul-Spiegel-Platz 1
40476 Düsseldorf
Tel.: 0211 46 91 20
E-Mail: info@jgdus.de
Internetseite: https://jgdus.de/

Sofern Sie keine ukrainische Staatsangehörigkeit haben, aber einen Aufenthaltstitel in der Ukraine besitzen, nutzen Sie bitte die gleichen Wege.

Personen, die vor dem 24. Februar 2022 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind oder sich in einem Duldungsstatus befinden, können sich ebenfalls an die oben genannte Adresse wenden.

Sollten Sie bereits in einer anderen Kommune gemeldet und/oder erfasst sein und einen Aufenthaltstitel und/oder einen aufenthaltsrechtlichen Status haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ausländerbehörde.

Im Übrigen möchten wir auf die Webseite des Bundesamtes für Migration und Integration verweisen: Informationen für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland

Sollten Sie aufgrund einer Passverlängerung einen Übertrag Ihres Aufenthaltstitels benötigen oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel verloren haben, können Sie uns über das Kontaktformular eine Terminanfrage senden. Eine Vorsprache ohne Termin ist leider nicht möglich.

Biometrische Registrierung

Biometrische Registrierung

Eine wesentliche Voraussetzung für viele behördlichen Prozesse (insbesondere für die Erteilung von Aufenthaltstiteln) stellt die biometrische Registrierung der Ankommenden dar. Diese beinhaltet eine Erfassung von Personendaten, eine Erfassung von biometrischen Fotos sowie eine digitale Abnahme von Fingerabdrücken.

Die biometrische Registrierung findet beim Amt für Migration und Integration, auf der Erkrather Straße 377, 40231 Düsseldorf statt. Personen, die in einer städtischen Unterkunft untergebracht werden, erhalten bei Vorsprache am Vogelsanger Weg 49, 40470 Düsseldorf hierzu einen Termin. Personen, die privat untergebracht sind, senden bitte eine Terminanfrage an ukraine-hilfe@duesseldorf.de.

Bitte bringen Sie sämtliche Pass- bzw. Ausweisdokumente, Geburtsurkunden und Heiratsurkunden, die Ihnen zur Verfügung stehen, sowie Meldebescheinigungen und biometrische Passbilder mit. Sollten Sie nur über Dokumente auf ukrainischer Sprache verfügen, ist es notwendig, dass Sie eine Übersetzung der Dokumente anfertigen lassen. Dies gilt insbesondere für Inlandspässe. Bitte suchen Sie vorher das ukrainische Konsulat zwecks Ausstellung einer Übersetzung bzw. Bestätigung über die Richtigkeit der Personenangaben auf.

Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass es sich nach der biometrischen Registrierung empfiehlt, nicht in eine andere Kommune umzuziehen, bevor eine Aufenthaltserlaubnis durch die Kommunale Ausländerbehörde ausgestellt wurde.

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Ich bin bereits biometrisch registriert und mir wurde ein Aufenthaltstitel ausgestellt. Wie und wo bekomme ich meinen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)?

Wenn Sie Ihren PIN-Brief bereits erhalten haben und mittels der Telefonnummer oder der Abfrage auf der Internetseite sehen, dass Ihr elektronischer Aufenthaltstitel abholbereit vorliegt, können Sie diesen im Dienstgebäude des Amtes für Migration und Integration auf der Erkrather Straße 377, 40231 Düsseldorf abholen. Eine Abholung ist montags bis donnerstags in der Zeit von 7.30 bis 15 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr möglich.

Sie müssen in jedem Fall persönlich vorsprechen und Ihre ukrainischen Ausweisdokumente, sowie Ihre Antragsbestätigung vorlegen. Bitte sagen Sie dem Sicherheitsdienst explizit, dass Sie den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) abholen möchten.

Unterbringungsgesuch

Unterbringungsgesuch

Wo kann ich mich melden, wenn ich einen Schlafplatz benötige? Bekomme ich eine Wohnung?

Sofern Sie die Möglichkeit einer privaten Unterbringung haben, empfiehlt es sich, diese vorerst zu nutzen.

Wenn Sie eine Wohnung suchen, können Sie sich über das Formular Wohnraumsuche melden. Dort können Sie Ihre Wünsche angeben und werden anschließend kontaktiert, sobald eine passende Wohnung gefunden wurde. Interessierte können angeben, für wie viele Personen sie Wohnraum suchen, welche Sprachen sie beherrschen und ob sie die Miete selbstständig zahlen oder Leistungen beziehen. Auch für welchen Zeitraum Wohnraum gesucht wird, muss angegeben werden. Zudem kann angegeben werden, ob eine barrierefreie Unterkunft oder ein Aufzug notwendig oder ein Haustier vorhanden ist.

Wenn Sie keine Übernachtungsmöglichkeit haben, wenden Sie sich bitte montags, dienstags, donnerstags und freitags in der Zeit von 9 bis 12 Uhr an die Sprechstunde im Dienstgebäude am Vogelsanger Weg 49, 40470 Düsseldorf. Hier besteht die Möglichkeit einer Vermittlung in eine kommunale Unterkunft oder eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Sollten Sie außerhalb der Öffnungszeiten in Düsseldorf ankommen, besteht die Möglichkeit einer Übernachtung in der Notunterkunft Uebachs, Leopoldstraße 3- 5, 40211 Düsseldorf.

Umzug

Umzug

Ich bin in Düsseldorf bereits biometrisch registriert und/oder habe einen Aufenthaltstitel in Düsseldorf ausgestellt bekommen. Darf ich in eine andere Stadt umziehen?

Anspruchsberechtigte Personen auf vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes unterliegen einer so genannten Wohnsitzauflage. Die Wohnsitzauflage gilt für das Bundesland Nordrhein- Westfalen. Sofern Sie derzeit in Düsseldorf wohnen, aber planen, in ein anderes Bundesland umzuziehen, ist es daher zwingend erforderlich, dass Sie die Aufhebung der Wohnsitzauflage vor Ihrem Umzug bei der zuständigen Stelle des jeweiligen Bundeslandes beantragen. Nähere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/zustaendige-behoerden-der-laender-fuer-die-laenderuebergreifende-umverteilung_0.pdf

Dies gilt insbesondere, wenn Sie bereits biometrisch erfasst wurden oder Anträge, etwa auf einen Aufenthaltstitel oder Sozialleistungen, gestellt haben.

Die Aufhebung der Wohnsitzauflage ist möglich, wenn

  • Ihnen oder Ihren Familienmitgliedern in einem anderen Bundesland eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (im Umfang von mindestens 15 Stunden pro Woche), ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen oder ein Ausbildungs- oder Studienplatz zur Verfügung stehen.
  • Ihre Familienmitglieder, mit denen Sie zuvor in einer familiären Lebensgemeinschaft gelebt haben, in einem anderen Bundesland leben.

Des Weiteren ist die Wohnsitzauflage aufzuheben, wenn diese zu einer besonderen Härte führt. Diese liegt insbesondere vor, wenn

  • nach Einschätzung des zuständigen Jugendamtes Leistungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch mit Ortsbezug beeinträchtigt würden.
  • aus anderen dringenden persönlichen Gründen die Übernahme durch ein anderes Land zugesagt wurde oder
  • für den Betroffenen aus sonstigen Gründen vergleichbare unzumutbare Einschränkungen entstehen.

Die Aufhebung der Wohnsitzauflage kann nicht erfolgen, wenn Sie lediglich eine Wohnung in einem anderen Bundesland gefunden haben, jedoch kein Beschäftigungsverhältnis.

Sind Sie derzeit nicht im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG, so kann der Wohnsitz im ganzen Bundesgebiet genommen werden.

Finanzielle Unterstützung

Finanzielle Unterstützung

Ich habe kein Geld (mehr). Was wird bezahlt? Wo kann ich Leistungen beantragen?

Ab dem 1. Juni 2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine einen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II bzw. Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII. Um Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII zu erhalten, ist es unerlässlich, dass die biometrische Registrierung sowie die Erteilung des Aufenthaltstitels (mindestens Fiktionsbescheinigung) stattgefunden haben. Bitte beachten Sie, dass Sie die Anträge für Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII auch stellen müssen, wenn Sie zuvor bereits Leistungen nach dem AsylbLG beantragt oder bezogen haben.

Zuständig für Leistungen nach dem SGB II ist das Jobcenter Düsseldorf. Bitte füllen Sie dieses Formular aus, wenn Sie Leistungen nach dem SGB II beantragen möchten, Sie werden dann zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Nähere Informationen zur gesetzlichen Anspruchsgrundlage erhalten Sie auf der Webseite des Jobcenters Düsseldorf. Für alle Fragen im Hinblick auf die Leistungsstellung nach dem SGB II wenden Sie sich bitte an jobcenter-duesseldorf-ua@jobcenter-ge.de oder Telefon: 0211 91747841

Wenn Sie die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben, haben Sie Anspruch auf Grundsicherung im Alter statt auf Leistungen nach dem SGB II. Im Juni 2022 hat die Altersgrenze erreicht, wer in 08.1956 (es gilt der Geburtsmonat) oder davor geboren wurde. Bitte füllen Sie diesen Antrag aus, wenn Sie Leistungen nach dem SGB XII beantragen möchten

Fragen richten Sie bitte an E-Mail: ukraine-sgbxii@duesseldorf.de

Die Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen findet nur noch für Personen statt, die aktuell noch nicht im Leistungsbezug sind und darüber hinaus entweder

  • einen ukrainischen Aufenthaltstitel, aber nicht die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen, oder
  • aufgrund ihrer Dokumente (siehe unten) aktuell kein Konto bei der Stadtsparkasse eröffnen können oder
  • ein Konto bei einer anderen Bank besitzen und dies nachweisen können.

Darüber hinaus möchten wir Sie bitten, sich nicht ohne einen versandten und Ihnen mitgeteilten Termin zum Vogelsanger Weg zu begeben.

Kann ich in Düsseldorf ein Girokonto eröffnen?

Die Stadtsparkasse Düsseldorf eröffnet für ukrainische Staatsangehörige sowie für Menschen mit ukrainischem Aufenthaltstitel an allen Standorten in Düsseldorf sowie in Monheim Girokonten innerhalb der regulären Öffnungszeiten der jeweiligen Filialen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin über die Hotline 0211 8783332, per E-Mail unter konto.ukraine@sskduesseldorf.de oder über die Online-Terminvereinbarung.

Kontoeröffnungen bei der Stadtsparkasse Düsseldorf sind bis auf Weiteres nur gegen Vorlage eines gültigen oder in 2022 abgelaufenen Reisepasses bzw. einer Identity-Card möglich. Kyrillische Bürgerpässe oder Identifikationspapiere, die durch das Konsulat ausgestellt werden, können nicht akzeptiert werden.

Überweisungen an in der Ukraine verbliebenen Familienangehörige, Freunde und Bekannte führt die Stadtsparkasse Düsseldorf aktuell bis zu einer Summe in Höhe von 5.000 Euro gebührenfrei durch. Mit Ihrer Bankkarte aus der Ukraine können Sie kostenfrei Geld an den Automaten der Sparkasse abheben (ggf. können Entgelte Ihrer Bank in der Ukraine anfallen). Der Umtausch von ukrainischer Währung ist derzeit nicht möglich. Weitere Information zum Girokonto und zum Banking in Deutschland in ukrainischer Sprache finden hier.

Wenn Sie beim Amt für Einwohnerwesen eine Anmeldung durchgeführt haben oder aufgrund Ihrer biometrischen Registrierung von Amts wegen angemeldet wurden, erhalten Sie automatisch eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) per Post zugeschickt. Diese benötigen Sie für den vollständigen Abschluss Ihrer Kontoeröffnung. Sofern Sie bis dato keine Steuer-ID haben, ist dies zunächst kein Problem, da Sie Ihr Konto auch vorher bereits nutzen können. Dennoch empfiehlt es sich, die Steuer-ID der Sparkasse zu melden, sobald Ihnen diese vorliegt. Ukrainische Staatsangehörige sowie Menschen mit ukrainischem Aufenthaltstitel, die keine Steuernummer mitgeteilt bekommen haben, aber melderechtlich erfasst sind, können über folgenden Link eine erneute Mitteilung der Steuernummer beantragen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie in jedem Fall zusätzlich zu Ihren Vor- und Nachname in der Adresszeile auch den Namen Ihrer Unterkunft oder der Person (zum Beispiel "c/o Max Mustermann"), bei der Sie wohnen, angeben, da Sie der Brief sonst nicht erreicht.

Kontoführungsgebühren bei der Stadtsparkasse Düsseldorf ab dem 01. Januar 2023

Die Stadtsparkasse Düsseldorf hat die Kontoführungsgebühr für ukrainische Geflüchtete für das gesamte Jahr 2022 übernommen. Ab dem 01. Januar 2023 wird die normale Kontoführungsgebühr von in der Regel 9,90 Euro erhoben und zum 31. Januar erstmals berechnet.

Ich möchte ein Sozialticket erwerben

Wenn Sie zum Beispiel Leistungen nach dem SGB II beziehen, finden Sie hier (https://www.jobcenter-duesseldorf.de/finanzielle-hilfen/mobilitaet/sozialticket-mein-ticket) alle Infos zum Sozialticket "Mein Ticket" genauso wie auf den Seiten der Rheinbahn. 

Geldwechsel

Geldwechsel

Kann ich ukrainische Hryvnia in Euro umtauschen?
Das Bundesministerium der Finanzen und die Deutsche Bundesbank haben eine Vereinbarung mit der Nationalbank der Ukraine über ein Umtauschvolumen von zunächst 1,5 Mrd. Hryvnia unterzeichnet.

Sie können einen Betrag von insgesamt bis zu 10.000 Hryvnia in Euro auf Ihr Konto einzahlen und direkt im Anschluss bar darüber verfügen. Der Umtausch ist gebührenfrei. Es werden Banknoten zu 100, 200, 500 und 1.000 Hryvnia der derzeit gültigen Banknotenserien der Nationalbank der Ukraine akzeptiert. Der Umtausch in Euro erfolgt zu dem auf der Webseite der Bundesbank bekannt gegebenen Wechselkurs.

Der Umtausch wird in einer von der Europäischen Zentralbank bereitgestellten Online-Anwendung erfasst, um sicherzustellen, dass die individuelle maximale Umtauschsumme nicht überschritten wird. Dabei wird die Identität jeder volljährigen geflüchteten Person, die am Umtausch teilnehmen möchte, erfasst und überprüft. Es werden die Dokumente akzeptiert, die auch für die Eröffnung eines Girokontos akzeptiert werden (siehe Finanzielle Unterstützung). Die Vorgaben des Datenschutzes werden dabei eingehalten. Der Umtausch ist zunächst für drei Monate möglich.

Medizinische Versorgung

Medizinische Versorgung

Was ist, wenn ich zum Arzt muss? Wo finde ich Hilfe bei Infektionskrankheiten, bei psychischer Belastung oder wenn mein Kind eine ärztliche Versorgung braucht?

Sofern es sich um einen akuten medizinischen Notfall handelt, wählen Sie die 112. Davon abgesehen erhalten Sie im Rahmen der Beantragung von Sozialleistungen einen (rückwirkenden) Krankenversicherungsschutz und können einen niedergelassenen Arzt aufsuchen.

Sollten Sie zum Beispiel an Tuberkulose oder HIV erkrankt sein, können Sie sich in den verschiedenen Beratungsstellen des Gesundheitsamtes untersuchen und beraten lassen. Auch bei psychischer Belastung oder Erkrankung können Sie sich an unsere Fachstellen wenden. Genaue Informationen auch in ukrainischer Sprache finden Sie auf der Seite des Gesundheitsamtes.

Gesundheit

Gesundheit

Genauere Informationen zu Impfungen und gesundheitlicher Vorsorge erhalten Sie auf der Webseite des Gesundheitsamtes.

Erziehung und Bildung

Erziehung und Bildung

Wann kann mein Kind eine Schule besuchen?
Wenn ihr Kind im schulpflichtigen Alter ist, wenden Sie sich bitte an das Kommunale Integrationszentrum (KI) des Amtes für Migration und Integration. Wenn Sie einen Schulplatz benötigen, schreiben Sie bitte eine Email an ki.beratung@duesseldorf.de. Wir senden Ihnen dann ein Antragsformular zu. Nach der Zuweisung einer Schule durch das Schulamt, meldet sich die Schule im Anschluss bei Ihnen. Der Prozess kann einge Wochen in Anspruch nehmen. Sofern Ihr Kind sechs bis zehn Jahre alt ist, können Sie sich über diesen Link bei einer Grundschule in Ihrer Nähe melden.

Wo?
Beratungsraum des Kommunalen Integrationszentrums Düsseldorf
Erkrather Straße 377, Erdgeschoss
(Folgen Sie der roten Flagge am Eingang)

Wichtig!
Es ist unbedingt eine Voranmeldung spätestens bis Freitagmittag (12 Uhr) der Vorwoche über unsere Hotline oder die Funktionsmailadresse (Kontakt: siehe unten) erforderlich.
Folgende Angaben benötigen wir: Benötigte Sprache, Vor- und Nachname des Kindes / der Kinder, Kontaktdaten der Familie.

Bitte nutzen Sie möglichst diese Art der Kontaktaufnahme. Per Telefon ist das Kommunale Integrationszentrum wie folgt zu erreichen:

Kontakt:
Kommunales Integrationszentrum Düsseldorf
Telefon: 0211 89-24077
(montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr)
E-Mail: ki.beratung@duesseldorf.de

Ich benötige einen Kindertagesstätten-Platz.
Für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten ist zunächst eine Anmeldung im Kita-Navigator erforderlich. Die Registrierung kann online erfolgen. Sollten Sie Schwierigkeiten mit der Eingabe haben, so kann Sie der i-Punkt Familie bei der Registrierung unterstützen und beraten. Dazu können Sie über die Hotline 0211 89-98870 einen Termin vor Ort vereinbaren. Eine übersetzende Person ist erforderlich.

Kann ich mein Studium in Deutschland fortsetzen?
Geflüchtete aus der Ukraine werden durch die Bildungsberatung GF-H über die Möglichkeiten der Aufnahme/Fortsetzung eines Hochschulstudiums in Deutschland beraten. Die GF-H-Bildungsberaterinnen und GF-H-Bildungsberater helfen Ihnen bei der Anerkennung von Zeugnissen und Bildungszertifikaten, bei der Studienfachwahl, bei der Bewerbung für ein Studium und informieren Sie über Fördermöglichkeiten. Die Beratung ist kostenlos.

Ich habe schon einen Schulabschluss, wie geht es jetzt weiter?
Wenn Sie oder Ihr Kind bereits einen Schulabschluss haben oder nachholen wollen, erhalten Sie über den BIWENAV – Bildungswegenavigator einen guten Überblick, welche Möglichkeiten Sie für den weiteren Bildungsweg in Düsseldorf haben.

Ich möchte einen Sprachkurs besuchen.
Einen guten Überblick über alle Möglichkeiten, die Deutsche Sprache zu erlernen, finden Sie hier.

Beschäftigung, Arbeit und Selbstständigkeit

Beschäftigung, Arbeit und Selbstständigkeit

Darf ich arbeiten? Ab wann kann ich arbeiten? Ich habe bereits einen Job - was muss ich tun?

Alle Personen, die einen Aufenthaltstitel gemäß §24 AufenthG erhalten, dürfen damit uneingeschränkt einer Beschäftigung (auch Selbstständigkeit) nachgehen. Personen, die einen Aufenthaltstitel gem. §23 AufenthG erhalten, kann ebenfalls eine Beschäftigung erlaubt werden.

Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung einer der oben genannten Paragrafen vor, so wird bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt. Mit dieser ist eine direkte Aufnahme der selbstständigen oder unselbständigen Tätigkeit möglich.

Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen

Im akuten Notfall rufen Sie die Polizei: 110.
Hilfe und Unterstützung für Betroffene und Helfende erhalten Sie beim Bundeshilfetelefon Gewalt gegen Frauen 08000 116 016 und bei der frauenberatungsstelle düsseldorf e.V. unter 0211 - 686854 oder: info@frauenberatungsstelle.de

Integrationskurs

Integrationskurs

Darf ich an einem Integrationskurs teilnehmen?

Die Bundesregierung hat entschieden, dass Geflüchtete aus der Ukraine ab sofort Zugang zu den Angeboten der Sprachförderung und Beratung zu ermöglichen. Dazu zählt unter anderem der Integrationskurs. Geflüchtete aus der Ukraine können gem. § 44 Abs. 4 AufenthG einen Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs bei der für den Wohnort zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Integration stellen. Welche Regionalstelle zuständig ist und wo Integrationskurse angeboten werden, lässt sich anhand des Auskunftssystems BAMF-NAvI herausfinden. Der Antrag auf  Zulassung kann auch über die Träger der Integrationskurse gestellt werden. Diese Öffnung gilt für Personen die einen vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG erhalten. Die Zulassung ist auf Antrag möglich und steht im Ermessen des Bundesamtes für Mitgration und Flüchtlinge.

Für die Antragsstellung beim Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist für den Zulassungsantrag prinzipiell die Vorlage eines Aufenthaltstitels oder einer Fiktionsbescheinigung erforderlich. Gemäß der Regionalstelle Düsseldorf des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, wird auch eine entsprechende Ersatzbescheinigung akzeptiert, die mit dem Hinweis auf die Passnummer sowie die künftige Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG versehen ist.

Geflüchtete aus der Ukraine sind von den Kosten befreit. Sofern Sie noch keinen Aufenthaltstitel besitzen, schicken Sie bitte Ihr Integrationskursangebot an ukraine-hilfe@duesseldorf.de wenn Ihnen ein Teilnahmeangebot zu einem Integrationskurs vorliegt. Die kommunale Ausländerbehörde wird Ihnen schnellstmögliche eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.     

Ehrenamt

Ehrenamt

Ich möchte mich ehrenamtlich für die Menschen aus der Ukraine hier in Düsseldorf engagieren - von Übersetzungen über Begleitungen bis zu einzelnen Einsätzen. An wen kann ich mich wenden?

Bitte schreiben Sie uns an: ukraine-hilfe@duesseldorf.de. Bitte teilen Sie uns Ihre Kontaktdaten mit und in welcher Form und in welchem Zeitrahmen Sie eine Unterstützung anbieten können. Bitte beachten Sie darüber hinaus die aktuellen Aufrufe in den lokalen Medien oder auf den Social-Media-Kanälen der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Ich engagiere mich ehrenamtlich - gibt es bestimmte Vergünstigungen?

Allein in der Landeshauptstadt Düsseldorf engagieren sich rund 100.000 Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich. Als Ausdruck der Wertschätzung und Anerkennung dieser ehrenamtlichen Arbeit führte die Landeshauptstadt Düsseldorf  zum 1. Januar 2015 die NRW-Ehrenamtskarte ein. Sie ist ein sichtbares Zeichen der Wertschätzung für das freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger und verbindet diese Wertschätzung mit verschiedenen Vergünstigungen. Durch die Ehrenamtskarte erhalten Sie in allen beteiligten Kommunen in ganz Nordrhein-Westfalen Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art. Die Ehrenamtskarte können Sie online beantragen.

Unterbringungsangebot

Unterbringungsangebot

Ich möchte gern ukrainische Staatsangehörige in meiner Wohnung aufnehmen. Ist dies möglich?

Die Landeshauptstadt Düsseldorf schätzt das Angebot ihrer Bürgerinnen und Bürger. Selbstverständlich können Sie Wohnraum für geflüchtete Menschen aus der Ukraine bereitstellen. Dafür können Sie sich auf der dafür eingerichteten Plattform registrieren und dort Ihr Angebot eintragen. Die Angebote werden geprüft und die Zimmer, Wohnungen und Häuser vorab direkt vor Ort gesichtet.

Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge

Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge

Welche Hilfe gibt es und was ist zu beachten?

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die ohne ihre Eltern/ Personensorgeberechtigten nach Düsseldorf kommen, gelten als unbegleitete minderjährige Ausländer. Sie haben Anspruch auf Hilfe durch das Jugendamt. Sie benötigen eine rechtliche Vertretung durch Vollmachten oder eine (ehrenamtliche) Vormundschaft. Wenn sie bei Familie, Freunden oder ähnliches in Düsseldorf unterkommen, berät das Jugendamt zu Jugendhilfemaßnahmen und rechtlichen Regelungen der elterlichen Sorge. Bitte kontaktieren Sie uns unter ukraine-hilfe@duesseldorf.de

Wenn Kinder und Jugendliche ohne Begleitung und Wohnung in Düsseldorf sind, nimmt das Jugendamt die Kinder/ Jugendlichen auf. Telefon: 0211 89-98177

Hilfe vor Ort

Hilfe vor Ort

Wie kann ich in der Ukraine oder den europäischen Nachbarländern unterstützen?

Die Landeshauptstadt Düsseldorf blickt mit größter Sorge auf die Situation der Ukraine. Deshalb ist es wichtig, dass wir alle gemeinsam ein Zeichen der Solidarität setzen. Ihre Unterstützung ist daher besonders wertvoll. Dennoch bitten wir um Verständnis, dass wir uns als Kommune auf die Situation hier vor Ort konzentrieren und uns leider nicht bei der Organisation oder Durchführung von (privat organisiserten) Hilfsmaßnahmen in die Ukraine und europäische Nachbarländer aktuell beteiligen können.