Grenzauskunft / Grenzverhältnisse

Grenzauskunft / Grenzverhältnisse

Bei Fragen zum Thema Grenzauskünfte können Sie sich gerne telefonisch (0211 - 8994276) oder per E-Mail an uns wenden.

Wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer sind, können Sie gerne einen Termin bei uns vor Ort vereinbaren, um Einsicht in die Katasterunterlagen zu nehmen und sich diese erläutern zu lassen. Dieser Service ist kostenfrei. Schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig. Auf schriftlichen Antrag hin tragen wir auch die Grenzlängen in Auszüge aus der Liegenschaftskarte ein (Flurkarte mit Maßen).

Unter Angabe des Verwendungszwecks können auch Notarinnen und Notare sowie sonstige Antragsteller mit berechtigtem Interesse die Nachweise über die sie betreffenden Liegenschaften einsehen.

Falls Sie vor Ort wissen wollen, wo genau Ihre Grundstücksgrenze verläuft, und die Einsicht in die Unterlagen des Katasterzahlenwerks keine Abhilfe schaffen konnten, ist eine Amtliche Grenzanzeige oder eine Grenzvermessung erforderlich. Für diese und andere Liegenschaftsvermessungen an Ihrem Grundstück wenden Sie sich bitte an einen in Nordrhein-Westfalen zugelassenen ÖbVI.

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  • Landeshauptstadt Düsseldorf
    Vermessungs- und Katasteramt

  • Brinckmannstraße 5
    40225 Düsseldorf

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