Nachweise / Unterlagen, die für die Antragstellung notwendig sind

Nachweise / Unterlagen, die für die Antragstellung notwendig sind

  1. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden nach § 30 Abs. 5 BZRG, welches nicht älter als drei Monate sein darf (Dieses wird direkt an die Behörde übersandt, sodass diese bei Beantragung anzugeben ist).
  2. Eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO, die nicht älter als drei Monate sein darf.
  3. Eine Erklärung, ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist.
  4. Eine Erklärung, ob in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Registrierung als berufliche Betreuerin bzw. beruflicher Betreuer versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde.
  5. Ein Nachweis über den Erwerb der erforderlichen Sachkunde nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BtOG. Der Sachkundenachweis, umfasst die in § 3 BtRegV genannten Kenntnisse (11 Module, insgesamt 270 Stunden).
    Für Antragstellerinnen und Antragssteller mit der Befähigung zum Richteramt sowie denjenigen, die ein Studium der Sozialpädagogik oder der sozialen Arbeit abgeschlossen haben, gilt die erforderliche Sachkunde als nachgewiesen (vgl. § 7 Abs. 6 BtRegV).
  6. Eine Mitteilung über den beabsichtigten zeitlichen Gesamtumfang und die Organisationsstruktur der beabsichtigten beruflichen Tätigkeit (§ 11 BtRegV).

Für die Registrierung wird gemäß § 24 Abs. 5 S. 1 BtOG eine Gebühr von 200 Euro erhoben.

Wir empfehlen Ihnen, vor einer Antragstellung Kontakt zu uns aufzunehmen. Sie erhalten von uns eine umfangreiche Beratung und die nötigen Unterlagen zur Antragstellung.

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