Arbeitsstätten

Arbeitsstätten

Wer im Rahmen eines gewerblichen Betriebes Arbeitnehmer beschäftigt, muss die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung beachten, viele dieser Regelungen sind bereits beim Bau zu berücksichtigen.

Dies sind im Wesentlichen Anforderungen an:

  • Fußböden, Wände, Decken und Dächer,
  • Fenster und Oberlichter,
  • Türen und Tore,
  • Absturzsicherungen,
  • Verkehrs- und Rettungswege,
  • Brandschutz,
  • Arbeits- und Pausenräume,
  • Sanitär- und Umkleideräume,
  • die Lüftung,
  • die Raumtemperatur,
  • die Beleuchtung.

Zur Ergänzung der Arbeitsstättenverordnung wurden vom Bundesarbeitsminister Arbeitsstättenrichtlinien herausgegeben. Diese enthalten die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Regeln sowie die sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse, nach denen der Arbeitgeber seinen Betrieb einzurichten und zu betreiben hat.

Weitere Informationen: Arbeitsstättenverordnung