Satzung des Seniorenrates

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Satzung des Seniorenrates

Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahre können alle fünf Jahre in ihrem Stadtbezirk eine Seniorenratsvertretung wählen. Wer möchte, kann sich auch selbst zur Wahl stellen.

Neben den gewählten Mitgliedern aus den Stadtbezirken sind im Seniorenrat stimmberechtigte Mitglieder aus den Düsseldorfer Ratsfraktionen und aus stationären Einrichtungen vertreten. Als beratende Mitglieder stehen dem Seniorenrat Vertreterinnen und Vertreter aus den Wohlfahrtsverbänden, dem Integrationsrat und der Verwaltung zur Seite.

Nähere Informationen finden Sie in der Satzung des Seniorenrates.