Gemeinsam. Europa wieder stark machen.

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Logo deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020 (Bildrechte: Auswärtiges Amt)

Deutschland übernimmt die EU-Ratspräsidentschaft

Unter dem Motto „Gemeinsam. Europa wieder stark machen.“ übernimmt Deutschland am 1. Juli 2020 für sechs Monate den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Zuletzt hatte Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 inne.

Europa aus der Krise zu führen, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus entstanden ist, wird eine der Hauptaufgaben der deutschen Ratspräsidentschaft sein. Die Stabilisierung der Wirtschaft, die Förderung des inneren Zusammenhalts und der Solidarität unter den EU-Staaten sowie die Stärkung der Souveränität der EU in ihrer Außenpolitik sind Schwerpunkte, die Deutschland fokussieren wird. Die Ratspräsidentschaft soll laut der Bundesregierung in den Dienst der europäischen Sache gestellt werden. Sie möchte dabei als Impulsgeber und ehrlicher Makler agieren.

Gemeinsam mit Portugal und Slowenien bildet Deutschland im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021 eine sogenannte Triopräsidentschaft im Rat der Europäischen Union. Die drei Länder bildeten bereits 2007/08 das erste Trio der EU-Geschichte. Jeder Dreiervorsitz erstellt in Zusammenarbeit mit dem Ratspräsidenten, der Kommission und – im Bereich der EU-Außenbeziehungen – mit dem Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik einen Programmentwurf für den gemeinsamen Trio-Zeitraum.

Das Logo der Ratspräsidentschaft stellt das Möbiusband ins Zentrum: Das Band soll ein integratives und innovatives Europa symbolisieren, in dem unterschiedlichste Menschen und Interessen zu einem gemeinsamen Ganzen zusammenfinden –  ein Europa der Verbundenheit und Solidarität.

Auf der offiziellen Website www.eu2020.de finden Sie Themen rund um die deutsche EU-Ratspräsidentschaft. Hier werden die aktuellen Entwicklungen, Veranstaltungen und Pressemitteilungen zusammengestellt. Auf Social Media lässt sich die Ratspräsidentschaft über diese Kanäle verfolgen:

Welche Funktion haben Ratspräsidentschaften?

Die Arbeit des Rates der EU (Ministerrat) und des Europäischen Rates muss koordiniert und organisiert werden. Deshalb hat immer ein Mitgliedsstaat die EU-Ratspräsidentschaft inne. Diese wechselt nach den derzeit gültigen Verträgen alle sechs Monate zwischen den EU-Mitgliedsländern nach einer festgelegten Reihenfolge. Die jeweiligen Fachminister aus dem präsidierenden Mitgliedstaat führen den Vorsitz in den einzelnen Räten. Einzig im Außenministerrat hat seit dem Vertrag von Lissabon der/die Hohe Vertreter/in der Union für Außen- und Sicherheitspolitik einen ständigen Vorsitz. Eine Ratspräsidentschaft leitet nicht nur – in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission – die laufenden Geschäfte der Union, sondern setzt in der Regel auch neue Impulse.