EU-Ratsvorsitz
EU-Ratsvorsitz
Die Position der Ratspräsidentschaft wechselt nach den derzeit gültigen Verträgen alle sechs Monate zwischen den EU-Mitgliedsländern nach einer festgelegten Reihenfolge. Die Arbeit des Rates der EU (Ministerrat) und des Europäischen Rates muss koordiniert und organisiert werden. Deshalb hat immer ein Mitgliedsstaat die EU-Ratspräsidentschaft inne. Die jeweiligen Fachminister aus dem präsidierenden Mitgliedstaat führen den Vorsitz in den einzelnen Räten (Rat für Landwirtschaft und Fischerei, Verkehrsministerrat und so weiter). Einzig im Außenministerrat hat seit dem Vertrag von Lissabon der/die Hohe Vertreter/in der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, derzeit Josep Borell, einen ständigen Vorsitz. Eine Ratspräsidentschaft leitet nicht nur – in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission – die laufenden Geschäfte der Union, sondern setzt in der Regel auch neue Impulse.