EU-Ratsvorsitz

EU-Ratsvorsitz

Die Position der Ratspräsidentschaft wechselt nach den derzeit gültigen Verträgen alle sechs Monate zwischen den EU-Mitgliedsländern nach einer festgelegten Reihenfolge. Die Arbeit des Rates der EU (Ministerrat) und des Europäischen Rates muss koordiniert und organisiert werden. Deshalb hat immer ein Mitgliedsstaat die EU-Ratspräsidentschaft inne. Die jeweiligen Fachminister aus dem präsidierenden Mitgliedstaat führen den Vorsitz in den einzelnen Räten (Rat für Landwirtschaft und Fischerei, Verkehrsministerrat und so weiter). Einzig im Außenministerrat hat seit dem Vertrag von Lissabon der/die Hohe Vertreter/in der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, derzeit Josep Borell, einen ständigen Vorsitz. Eine Ratspräsidentschaft leitet nicht nur – in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission – die laufenden Geschäfte der Union, sondern setzt in der Regel auch neue Impulse.

Logo Schwedische EU-Ratspräsidentschaft

Die schwedische EU-Ratspräsidentschaft

Am 1. Januar 2023 hat Schweden den Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernommen. Schwedens setzt vier Schwerpunkte:

  • Sicherheit, vor allem mit Hinblick auf den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine,
  • Grüner Wandel und Energiewende, wobei die Risiken der schwankenden Energiepreise und eine Reform des Energiemarkts angegangen werden sollen
  • Stärkung der EU-Wettbewerbsfähigkeit durch die Förderung des Wirtschaftswachstums
  • Demokratische Werte und Rechtsstaatlichkeit

Offizielle Website der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft

Instagram-Kanal der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft