1. Wer sind wir?

1. Wer sind wir?

Für die Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich ist die für Ihren Wohnort zuständige Unterhaltsvorschussstelle (Unterhaltsvorschusskasse). Diese nimmt Ihren elektronischen Antrag entgegen, verarbeitet die Daten und erteilt Ihnen einen Bescheid zu der von Ihnen beantragten Leistung.

2. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

2. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Wenn Sie Fragen zum Stand Ihres Verfahrens haben oder Ihre Rechte als betroffene Person wahrnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnsitz zuständige Unterhaltsvorschussstelle bzw. die für den Datenschutz verantwortliche Stelle in der zuständigen Kommune.

Landeshauptstadt Düsseldorf
Jugendamt

Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf

Telefon 0211 - 8992339
Fax 0211 - 8929113
E-Mail

Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Düsseldorf

E-Mail

Grundsätzliche Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde richten:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf

Telefon 0211 - 384240
Fax 0211 - 3842410
E-Mail

3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten um Ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss bearbeiten zu können (Art. 13 Abs. 1 lit. c Ts. 2 DSGVO).

Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht ist die Angabe dieser Daten erforderlich, da sonst keine Bearbeitung erfolgen kann.

4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten folgende Daten von Ihnen sowie aller zum Haushalt gehörenden Personen:

  1. Namen, Geschlecht, Familienstand, Geburtsdatum, Anschrift
  2. Kontaktdaten wie E-Maildresse(n) und Telefonnummern (auf freiwilliger Basis)
  3. Die Nationalität und ggfs. Art und Dauer der Aufenthaltsgenehmigung
  4. Sämtliche Einnahmen, Angaben zu Abzügen für Steuern, Kranken- und Rentenversicherungsbeiträgen

5. Wie verarbeiten wir diese Daten?

5. Wie verarbeiten wir diese Daten?

Grundsätzlich:

In den automationsgestützten Verwaltungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und in weiteren Schritten den Verwaltungsverfahren zugrunde gelegt. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Unsere Sicherheitsstandards entsprechen stets den aktuellsten technologischen Entwicklungen.

Im Online-Dienst:

Mit Klick auf "Absenden" reichen Sie Ihren Antrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Unterhaltsvorschussstelle ein.

Danach werden Ihre eingegebenen Daten im Online-Dienst gelöscht.

In der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle:
In der für Ihren Wohnsitz zuständigen Unterhaltsvorschussstelle werden Ihre Daten in einem elektronischen Fachverfahren gespeichert und ggf. zusätzlich in einer Papierakte dokumentiert.

6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem Verwaltungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen (z.B. an Krankenkassen, Rentenversicherungsträger) weitergeben, wenn Sie der Weitergabe zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

7. Wie lange speichern wir Ihre Daten?

7. Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Bei diesem Online-Dienst werden Ihre Eingaben nach Einreichen Ihres Antrags gelöscht.

Für die Aufbewahrung und Löschung Ihrer Daten gelten die Dienstanweisungen der für Sie zuständigen Kommune über die Aktenführung, Ablieferung, Vernichtung und Fristen für die Aufbewahrung des Schriftgutes.

8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen.
In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren und zum Verfahrensabschnitt gemacht werden.

Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

Recht auf Löschung

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.

Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf

Telefon 0211 - 384240
Fax 0211 - 3842410
E-Mail

Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten

In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen. Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.

Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.