Jugendhilfe im Strafverfahren

Jugendhilfe im Strafverfahren

Mit vierzehn Jahren werden junge Menschen strafmündig. Das bedeutet, sie müssen, wenn sie Straftaten begangen haben, mit Reaktionen durch die Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte rechnen.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät die Möglichkeiten der Wiedergutmachung, bereitet auf anstehende Gerichtsverfahren vor, begleitet während des gesamten Gerichtsverfahrens und steht den Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei den auftretenden Schwierigkeiten durch die entstandene Situation zur Seite. Die Beratung ist kostenlos und wird jedem Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und seiner Familie angeboten.

 

Die Jugendhilfe im Strafverfahren hilft demnach

  • Jugendlichen (zur Tatzeit 14–17 Jahre) und
  • jungen Heranwachsenden (zur Tatzeit 18–21 Jahre)

Auch Eltern von (strafunmündigen) Kindern bis 13 Jahren können sich im Rahmen der Kinderdeliquenz beraten lassen.

"Mist gebaut" - und was jetzt?

Beratung in der Jugendhilfe im Strafverfahren

"Mist gebaut" - und was jetzt?

Dir steht ein Gerichtsverfahren bevor?
Du hast vorab Fragen, machst dir Gedanken:

  • Wann bin ich vorbestraft?
  • Was steht in einem "Führungszeugnis"?
  • Wer erfährt alles davon?

Von der Jugendhilfe im Strafverfahren (früher: Jugendgerichtshilfe) kannst du dich beraten lassen, wenn du zum Beispiel wissen möchtest, was in einem Gerichtsverfahren auf dich zukommen kann. Die dort tätigen Fachleute können dir auch sagen, welche Möglichkeiten es gibt, wenn du den Gesetzesverstoß bereust. Auch wenn dir Schwierigkeiten durch das Strafverfahren entstanden sind oder wenn du einfach um deine Zukunft besorgt bist, ist die Jugendhilfe im Strafverfahren die richtige Ansprechpartnerin für dich.

Die Beratung ist kostenlos und wird dir und deiner Familie angeboten, denn die Jugendhilfe im Strafverfahren soll dich während des gesamten Gerichtsverfahrens betreuen.

Schau' unter Kontakt, um die Jugendhilfe im Strafverfahren zu erreichen.

Was macht die Jugendhilfe im Strafverfahren?

Was macht die Jugendhilfe im Strafverfahren?

Wenn du auf "frischer Tat ertappt" wurdest oder jemand dich angezeigt hat und die Polizei ihre Ermittlung zu deinem Fall abgeschlossen hat, sendet sie alle Unterlagen in einer Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft.

In die Anklageschrift schreibt die Staatsanwaltschaft:

  • welche Straftaten sie dir vorwirft,
  • gegen welche Gesetze du verstoßen haben sollst
  • und nennt Beweismittel und Zeugen.

Ignoriere die Anklage nicht, sondern überlege dir, wer dir jetzt helfen kann!

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten Kenntnis von der Anklage und schreiben dich an.

Kontakt aufzunehmen und dich dort anzuvertrauen ist sinnvoll. Du kannst jederzeit anrufen und einen Termin vereinbaren!

Jugendgerichtshelferinnen und Jugendgerichtshelfer

Jugendgerichtshelferinnen und Jugendgerichtshelfer

  • beraten den Beschuldigten und seine Angehörigen während eines Verfahrens,
  • helfen bei Schwierigkeiten, die sich durch das Verfahren ergeben (zum Beispiel in der Familie, in der Schule, im Freundeskreis oder an der Arbeitsstelle),
  • interessieren sich für die Persönlichkeit und die besonderen Lebensumstände der Betroffenen,
  • klären die Beweggründe für die Straftat oder teilen dem Gericht mit, dass die oder der Jugendliche die Straftat bestreitet,
  • unterstützen das Gericht in der Entscheidung, bei der pädagogische und sozialarbeiterische Gesichtspunkte angemessen berücksichtigt werden können, indem sie dem Gericht die Gesprächsergebnisse in einem "Bericht" vorlegen und eine mündliche Stellungnahme mit Prognose und Maßnahmenvorschlag in der Hauptverhandlung abgeben,
  • überwachen die von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht erteilten Weisungen und Auflagen,
  • bieten eine Betreuung während der U-Haft und Haftstrafe an und helfen bei der Wiedereingliederung in die Gemeinschaft,
  • leisten Hilfestellung bei Wohnungssuche, Arbeitssuche, Schuldenregulierung und Drogenproblemen,
  • vermitteln an Beratungsstellen und andere Hilfesysteme.

Informationen zu Sozialstunden und ambulanten Maßnahmen

Informationen zu Sozialstunden und ambulanten Maßnahmen

Strafverfahren gegen Jugendliche oder junge Erwachsene enden häufig mit Auflagen durch die Staatsanwaltschaft oder durch das Jugendgericht. Für die folgenden Auflagen können dann von der Jugendhilfe im Strafverfahren Einrichtungen beziehungsweise Termine vermittelt werden:

Kontakt zur Jugendhilfe im Strafverfahren