Informationen zur Beitragstabelle
Düssel-Pass-Regelung
Beitragspflichtige, die im Besitz eines Düssel-Passes (in der Tabelle DP abgekürzt) sind, werden automatisch in die Einkommensstufe 1 eingestuft und sind somit vom Elternbeitrag befreit.
Geschwisterkind-Regelung
1. Kind = voller Beitrag
2. Kind = Beitragsfreiheit in allen Betreuungsformen
Ergeben sich für Geschwisterkinder unterschiedlich hohe Beiträge, ist der entsprechend höhere Beitrag zu zahlen.
Pflegekinder und Kinder im Leistungsbezug der Hilfen zur Erziehung
Für Pflegekinder und Kinder, die im Leistungsbezug der Hilfen zur Erziehung stehen, ist kein Elternbeitrag zu zahlen.
Betreuung von mehr als 45 Stunden pro Woche
Die Betreuung eines Kindes von mehr als 45 Stunden pro Woche stellt ein Zusatzangebot außerhalb der Regelungen nach dem Kinderbildungsgesetz dar. Dieses Zusatzangebot wird pauschal mit plus 50,- Euro über alle Einkommensstufen und Angebotsformen belegt. Ausnahme: Kinder im Alter von drei Jahren bis Schuleintritt sind beitragsfrei.
Verbindlichen Erklärung zur Erhebung von Elternbeiträgen
Möchten Sie möglichst schnell wissen, wie hoch Ihr Elternbeitrag ist?
Sie können das Online-Formular der »Verbindlichen Erklärung zur Erhebung von Elternbeiträgen« ausfüllen und direkt elektronisch versenden.
Das Online-Formular steht nicht für die Erhebung von Elternbeiträge in der Kindertagespflege bereit.