Kindertagespflege
Aktuelles
Qualifizierung in der Kindertagespflege
Ab 01.01.2015 werden pädagogische Fachkräfte mit einer Qualifizierung in der Kindertagespflege von 80 Unterrichtsstunden direkt in die höchste Geldleistungsstufe 3 eingestuft. Die Umstellung erfolgt automatisch, ein neuer Antrag ist nicht erforderlich.
Mehr zu Geldleistungen des Jugendamtes in der Kindertagespflege
Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen nach QHB
Bundesprojekt 'ProKindertagespflege'
Das Jugendamt der Stadt Düsseldorf nimmt am Bundesprojekt 'ProKindertagespflege' teil.
Ziel des Projektes ist es, die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen weiter zu entwickeln. Im Rahmen dieses Projektes ist die Einführung eines 'Düsseldorfer Gütesiegels für Kindertagespflegestellen' geplant. Ein Kriterium zum Erhalt des Gütesiegels wird die Qualifizierung der jeweiligen Kindertagespflegeperson sein.
Die Anforderungen an die Kindertagespflegepersonen steigen stetig; beispielhaft seinen hierfür genannt die Betreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien, Sprachförderung und Sprachbildung, die Erstellung von Bildungsdokumentationen. Die Qualifizierung der Tagespflegepersonen muss an die wachsenden Anforderungen in der Kindertagespflege angepasst werden.
Für an der Kindertagespflege interessierte Personen, die keine pädagogische Vorbildung haben, umfasst die Qualifizierung u.a. 300 Unterrichtseinheiten, zwei Praktika, je ein Praktikum in einer Kita und in einer Kindertagespflegestelle. Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung wird während der Laufzeit des Projektes bis Ende 2021 eine Gratifikation in Höhe von 400 Euro gezahlt.
Auch bereits tätige Kindertagespflegepersonen haben die Möglichkeit am Bundesprojekt teilzunehmen. Für diese wird eine zusätzliche Qualifizierung mit 160 Unterrichtseinheiten angeboten. Teilnehmende erhalten ebenfalls nach bestandener Prüfung eine Teilnahmeprämie in Höhe von 400 Euro im Rahmen der Laufzeit des Projektes.
Im Sinne einer guten, den Bedürfnissen und Anforderungen angepassten Betreuung für unsere Kleinsten wünscht sich das Jugendamt der Stadt Düsseldorf ein reges Interesse an der Teilnahme am Bundesprojekt.
Weitere Information zum Bundesprojekt erhalten interessierte Personen durch ihre Fachberatungen und unter Telefon 0211 - 8995192 (Bundesprojekt 'ProKindertagespflege' des Jugendamtes der Stadt Düsseldorf).
Gesetzliche Veränderungen in der Kindertagespflege
Das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist verabschiedet und tritt ab 01.08.2014 in Kraft. Mit der zweiten Revision des KiBiz sollen weitere Qualitätsverbesserungen in der nordrhein-westfälischen Kindertagesbetreuung erreicht werden.
In den Regelungen zur Kindertagespflege werden einige Punkte deutlicher definiert als bisher. Gestärkt werden die Aufgaben der Kindertagespflege bezogen auf ihren Auftrag zur Förderung und Bildung des Kindes.
Bezogen auf die Finanzierung verweist der Gesetzgeber darauf, dass soweit eine öffentliche Förderung der Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII (Geldleistungen des Jugendamtes) erfolgt, weitere Kostenbeiträge der Eltern an die Kindertagespflegeperson, wie Zuzahlungen für die Betreuung, Anmeldegebühren, Reservierungsgebühren u.a. auszuschließen sind. Lediglich ein Beitrag zur Verpflegung darf durch die Tagespflegeperson von den Eltern erhoben werden.
Mit der neuen gesetzlichen Vorgabe ist die Verpflichtung des Jugendamtes verbunden, die Erstattung der Kosten für den Sachaufwand und den Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung so zu gestalten, dass die Kostenbeteiligung der Eltern wie in der Kindertageseinrichtung auch in der Kindertagespflege allein aufgrund § 90 SGB VIII (Elternbeitrag ans Jugendamt) erfolgt. Die Höhe des zu zahlenden Elternbeitrags bleibt von dieser Neuerung unberührt.
Die Umstellung der Erhöhung Geldleistung laufender Betreuungsverhältnisse erfolgt automatisch durch das Jugendamt, es ist kein neuer Geldleistungsantrag nötig.
Tabelle "Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen"
Neben der Erhöhung der Geldleistungen, bezogen auf die Betreuung in der privaten Wohnung der Tagespflegepeson, wurde die Finanzierung der Kindertagepflege in angemieteten Räumen und der Großtagespflege neu gestaltet. Hier wird zukünftig eine Pauschale (Förderleistung und Sachkosten) für einen 45 Stunden Betreuung pro Kind von monatlich von 1.065,02 Euro gezahlt. Hinzukommt die Erstattung der Sozialversicherungen und der Unfallversicherung gemäß § 23 SGB VIII. Bei Betreuungsstunden wird die Pauschale prozentual gekürzt. Außerdem wird ein Mietzuschuss von maximal 8,50 Euro gewährt. Angerechnet werden 10 m² pro Kind. Der Mietzuschuss wird nach Belegung gezahlt und nur für in Düsseldorf gemeldete Kinder. Für die Belegung der Plätze mit auswärtigen Kindern wird kein Mietzuschuss gewährt.
Stadt unterstützt »Kinderbetreuung U3«
Neuerung in der »U3 Förderung« ab 01.08.2013:
Mit einem Förderprogramm, kurz »U3 Förderung« genannt, unterstützt Düsseldorf die Betreuung unter dreijähriger Kinder in privaten Tageseinrichtungen für Kinder.
Weitere Informationen für Eltern und für Kindertagespflegepersonen
i-Punkt Familie
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Informieren Sie sich telefonisch über die Möglichkeiten zur Kinderbetreuung (bitte die Erreichbarkeit beachten):
Hotline Erreichbarkeit -
Informieren Sie sich vor Ort über die Möglichkeiten zur Kinderbetreuung (bitte die Sprech-, bzw. Beratungszeiten beachten):
Sprech- und Beratungszeiten