Die Kinder und Jugendlichen in der Inobhutnahme werden mit ihrem persönlichen Bedürfnis nach Schutz, Ruhe, Versorgung, Vertrauen und emotionaler Zuwendung wahr- und ernstgenommen. Die Betreuung der Kinder erfolgt in geschlechtergemischten, die der Jugendlichen in geschlechtergetrennten Gruppen.

Um den Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Schutzgruppe Kontinuität und Sicherheit zu gewährleisten, existiert eine klare und verbindliche Tagesstruktur. Diese beinhaltet regelmäßige gemeinsame Essenszeiten, dem Alter entsprechende Ausgangs- und Ruhezeiten sowie die Weiterführung des gewohnten Schulbesuchs. Zudem werden die jungen Menschen zur Verantwortungsübernahme motiviert, indem sie dazu angehalten werden, sich bei alltäglichen Aufgaben im Haushalt einzubringen.

In der Klärungsphase werden für die Minderjährigen dem Kindeswohl entsprechende Perspektiven unter fachlichen Kriterien und unter Einbeziehung personaler und familiärer Ressourcen entwickelt.

Die Situation, die zur Inobhutnahme geführt hat, wird schnellstmöglich mit dem Kind beziehungsweise der oder dem Jugendlichen und den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten geklärt und das Gefährdungsrisiko eingeschätzt. Dieses Prozedere erfolgt in Kooperation fallführend durch den Bezirkssozialdienst. Die sozialpädagogischen Angebote der Inobhutnahme bieten hierbei Spannungsentlastung, Problemklärung und die Wiederaufnahme von Kommunikation.

Die Inobhutnahme als Maßnahme des vorläufigen Schutzes zielt darauf ab, schnell beendet und in eine tragfähige Konfliktlösung umgewandelt zu werden. Die weitere Hilfeplanung erfolgt entsprechend den Erkenntnissen aus dem Hilfe- und Schutzkonzept gemäß § 8a SGB VIII.

Inobhutnahme für Kinder

Inobhutnahme für Kinder

Kleinkinderschutzgruppe (KSG)

6 Plätze für Kinder von 3 bis 6 Jahren

Inobhutnahme für Kinder (IOG)

10 Plätze für Kinder von 7 bis 13 Jahren

Inobhutnahme für Jugendliche

Inobhutnahme für Jugendliche

Mädchenschutzgruppe (MSG)

8 Plätze für weibliche Jugendliche von 13 bis 18 Jahren

Jungenschutzgruppe (JSG)

8 Plätze für männliche Jugendliche von 13 bis 18 Jahren

Die Inobhutnahmegruppe erstellt im Rahmen der Aufnahme eines Jugendlichen eine sozialpädagogische Einschätzung (Clearing), die die verschiedenen Lebensbereiche der Jugendlichen beinhaltet: Aktuelle Krisensituation, familiäre Situation, Schulsituation, soziale Kontakte, individuelle Stärken, Unterstützungsbedarfe und nutzbare Ressourcen. Es handelt sich bei der Inobhutnahme nicht um ein geschlossenes Angebot der Jugendhilfe.

Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, sicher und gesund aufzuwachsen. Dennoch geraten sie auch innerhalb ihrer Familie in Situationen, die ihr Wohl und ihre Entwicklung gefährden und schädigen. Ihre Rechte werden missachtet und Sie erleben zum Beispiel Auseinandersetzungen zwischen ihren Eltern, Vernachlässigung, Gewalt, emotionalen oder sexuellen Missbrauch.

Wenn der Bezirkssozialdienst von Kindertagesstätten, Schulen, anderen Familienmitgliedern oder Nachbarn Gefährdungsmeldungen erhält, prüft er diese und bittet bei bestätigtem Verdacht um Aufnahme der betroffenen jungen Menschen im Kinderhilfezentrum. Kinder und Jugendliche können auch selbst auf ihre schwierige Situation aufmerksam machen und um Schutz bitten.

Das Verständnis einer Verantwortungsgemeinschaft sowie die lösungsorientierte Kommunikation mit den Jugendlichen, ihren Familien und allen Kooperationspartnern vom ersten Kontakt bis zur Entlassung ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor in diesem Prozess.