Kinderrechte
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kinderhilfezentrums fühlen sich in ihrem Handeln an die UN-Kinderrechte gebunden.
Kinder und Jugendliche haben Rechte. Diese Rechte sind ernst zu nehmen, gerade auch in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung wie das Kinderhilfezentrum. Zu Beginn einer Inobhutnahme und bei Einzug in eine Wohngruppe informieren wir daher alle Kinder und Jugendlichen über ihre Rechte. Hierfür haben wir gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen aus dem Kinderhilfezentrum einen Kinderrechtekatalog in Wort und Bild gestaltet, der allen neu ankommenden jungen Menschen überreicht und mit ihnen ausführlich besprochen wird.
Selbstverständlich gelten für die Kinder und Jugendlichen darüber hinaus alle Rechte, die im SGB VIII, dem Jugendschutzgesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) usw. stehen. Auch hierüber werden sie aufgeklärt.
Seit Anfang 2010 gibt es im Kinderhilfezentrum das Amt der Vertrauenspädagogin bzw. des Vertrauenspädagogen, die von den Kindern und Jugendlichen für eine zweijährige Amtszeit gewählt werden. Zu ihren Aufgaben gehören neben der stetigen Information der Kinder und Jugendlichen über ihre Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten, die individuelle Beratung bei auftretenden Fragen und Problemen. Hierbei werden alle Gespräche vertraulich behandelt und daraus resultierende notwendige Handlungsschritte werden gemeinsam entwickelt und abgestimmt.