Inhalt der Beratungsleistung

Vertrauen und Hilfebedarf

Die Hilfebeziehung bleibt bestehen.

 

Die Beratung durch insoweit erfahrene Fachkräfte beinhaltet:

Beratung zur Motivation der Eltern, Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Informationen über geeignete Hilfen, die angeboten oder vermittelt werden können.

 

Gefährdungseinschätzung

Die Beratung durch insoweit erfahrene Fachkräfte beinhaltet:

Beratung zur Einschätzung, ob gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen.

 

Transparenzgebot

Grundsätzlich werden Informationen vielleicht gegen den Willen aber in der Regel nicht ohne Wissen der Betroffenen weitergegeben.

 

Übermittlungsbefugnis

Der § 4 KKG enthält nur eine bedingte Befugnis zur Datenweitergabe und keine Verpflichtung zur Informationen des Jugendamtes.
Die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft beinhaltet daher:

Beratung zur Berechtigung der Weitergabe an das Jugendamt

 

Notsituationen/ Krisen

Natürlich können Sie in akuten Situationen auch unmittelbar das Jugendamt informieren. Dazu wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch an den zuständigen (in der Regel der Wohnsitz der betroffenen Eltern) Bezirkssozialdienst in Düsseldorf. Die Kontaktdaten finden Sie in unserem Internetauftritt. Auf Wunsch bleiben auch hier ihre Angaben vertraulich.