Die aktuellen Planungen sehen vor, die Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen zukünftig an den gültigen Tarif für die Beschäftigten in den städtischen Kitas anzupassen. Neben einer besseren Bezahlung der pädagogischen Arbeit gehört hierzu auch die Orientierung an einer 39 Stunden Arbeitswoche der Tagespflegepersonen.

Ziel dieser Anpassung ist es, die bedarfsgerechte Betreuung der Kinder zu fördern, und gleichzeitig das Einkommen der Tagepflegepersonen auch mit einer Betreuungszeit von 35 Stunden in der Woche auskömmlich zu gestalten.

Für Sie bietet diese Finanzierung ganz neue Möglichkeiten.
Ab 1. August 2024 können Sie die Stundenmodelle für Ihre Betreuung frei wählen. Da uns bewusst ist, dass Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte frühzeitig eine Planungssicherheit benötigen, können Sie bereits jetzt, vor dem Beschluss der neuen Richtlinien, Ihren persönlichen Betreuungsanspruch vorzeitig prüfen und bestätigen zu lassen.

Wie funktioniert das?

Wie funktioniert das?

Alle diejenigen, die mit einer Betreuung von maximal 35 Stunden in der Woche in der Kindertagespflege zufrieden sind, brauchen nichts weiter zu unternehmen.

Bei einer Arbeitszeit von bis zu 30 Wochenstunden gehen wir davon aus, dass der Betreuungsumfang mit 35 Stunden im Regelfall gedeckt ist. Wegezeiten von bis zu 1 Stunde am Tag sind dabei berücksichtigt.
Sollten Sie aufgrund Ihrer Berufstätigkeit, Schul- bzw. Berufsausbildung oder auch aufgrund eines Studiums auf einen höheren Betreuungsbedarf angewiesen sein, können Sie einen vereinfachten Bedarfsnachweis erbringen. Bitte lassen Sie sich dazu beispielsweise Ihre vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit durch Ihre*n Arbeitgeber*in bestätigen
(Vordruck für die Arbeitgeberbescheinigung) oder weisen Sie nach, dass in Ihrem Fall höhere Wegezeiten zu berücksichtigen sind. Wenn Sie diesbezüglich noch Beratungs- oder Unterstützungsbedarf haben, können Sie sich gerne an die zuständigen Kolleg*innen im Amt für Soziales und Jugend wenden.

Bitte nutzen Sie hierfür die Rufnummer: 0211 – 8921279.

Die Nachweise bitte per E-Mail übersenden.

Sollten Sie aus anderen Gründen einen erweiterten Betreuungsbedarf haben, beachten Sie Folgendes:
Bitte vereinbaren Sie jetzt schon einen persönlichen Termin mit den Mitarbeitenden im i-Punkt Familie um Ihre individuellen Gründe für einen Betreuungsbedarf, der über 35 Stunden hinausgeht dort zu klären. Im i-Punkt Familie werden Sie rund um das Thema Kinderbetreuung bis zum Schuleintritt beraten. Die Kolleg*innen freuen sich, Sie in Ihrem Bedürfnis nach Planbarkeit für Ihre Familienbetreuung zu unterstützen.

Sie erreichen die Mitarbeitenden im i-Punkt Familie zu den Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail unter:

Telefon 0211 - 8998870
E-Mail

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr
Montag bis Dienstag von 13.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag von 13.30 bis 18 Uhr
Darüber hinaus stehen wir Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Amt für Soziales und Jugend