Qualifizierung Ihrer Kindertagespflegeperson

Qualifizierung Ihrer Kindertagespflegeperson

Die Tätigkeit einer Kindertagespflegeperson ist aufgrund der hohen Verantwortung, die sie übernimmt, eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Ihre Kindertagespflegeperson wird während der Betreuungszeit zur Hauptbezugsperson für Ihr Kind. Dabei geht es nicht nur um die Grundversorgung mit Essen, Körperpflege usw., sondern um eine umfassende Förderung des Kindes. Diese Förderung umfasst auch alle Bereiche von Erziehung und Bildung, zu denen die Kindertagespflegeperson einen wichtigen, verpflichtenden Beitrag leistet.

Um ihre Eignung zu belegen, müssen Kindertagespflegepersonen über "vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben"
(§ 23 Abs. 3 SGB III, Sozialgesetzbuch, 8. Buch).

Qualifizierungsmaßnahmen werden in Düsseldorf von folgenden Fachberatungsstellen und Bildungsträgern angeboten

  • ASG Bildungsforum
  • efa Evangelisches Familienbildungswerk
  • AWO Familienglobus gGmbH Kindertagespflege und Familienbildungswerk
  • Diakonie Kaiserswerth

Der Qualifizierungsbedarf Ihrer Kindertagespflegeperson ergibt sich aus ihren persönlichen Voraussetzungen und Ihrer beruflichen Qualifizierung. Zur Erteilung der Pflegeerlaubnis ist die Vorlage des "Bundeszertifikats für Kindertagespflege" notwendig, das von den Weiterbildungsträgern für Ihre Kindertagespflegeperson nach dem bestandenen Qualifizierungskurs beim "Bundesverband für Kindertagespflege" beantragt wird.

Wenden Sie sich bitte an den i-Punkt Familie, wenn es sich bei Ihrer Kindertagespflegeperson um eine Person aus Ihrem Verwandten-, Bekannten- oder Freundeskreis handelt.
Die Kolleginnen des Fachteams klären mit Ihnen den Qualifizierungsbedarf Ihrer familiennahen Kindertagespflegeperson.