Großtagespflege
Großtagespflege
► maximal 9 Kinder gleichzeitig, variabel zwischen 0 bis 3 Jahren
► dauerhaft mindestens zwei Kindertagespflegepersonen anwesend sein (ab 6 Kinder)
► Nutzungsänderungsantrag erforderlich
► kein Brandschutzkonzept nötig
► Lage der Einrichtung grundsätzlich im Erdgeschoss
► Zweiter Rettungsweg ebenengleich über Tür; Höhenunterschied bis 25 cm akzeptabel
► Grundsätzlich aus jedem Aufenthaltsraum unmittelbarer Ausgangs ins Freie nötig
► Ausgänge während der Betriebszeit jederzeit ohne Schlüssel o.ä. öffenbar
► Rauchwarnmelder bei Größe bis zu 200 m², darüber hinaus vernetzte Rauchwarnmelder nach DIN 14676
► Wasser-Feuerlöscher nötig
► Betreiber hat Selbstrettung vor Eintreffen der Feuerwehr sicherzustellen
► Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A und B insbesondere unter Berücksichtigung der Rettungsmöglichkeiten für Kleinstkinder aufzustellen