Tagespflege

Tagespflege

► maximal 5 Kinder gleichzeitig, variabel zwischen 0 bis 3 Jahren

mindestens 1 Kindertagespflegeperson anwesend

► in eigener Wohnung oder extra angemieteten Räumen (dann ggf. Nutzungsänderungsantrag erforderlich)

► zweiter Rettungsweg wie Wohnnutzung (§ 33 BauO NRW)

Rauchwarnmelder nötig

Wasser-Feuerlöscher nötig

Großtagespflege

Großtagespflege

► maximal 9 Kinder gleichzeitig, variabel zwischen 0 bis 3 Jahren

► dauerhaft mindestens zwei Kindertagespflegepersonen anwesend sein (ab 6 Kinder)

Nutzungsänderungsantrag erforderlich

► kein Brandschutzkonzept nötig

► Lage der Einrichtung grundsätzlich im Erdgeschoss

► Zweiter Rettungsweg ebenengleich über Tür; Höhenunterschied bis 25 cm akzeptabel

► Grundsätzlich aus jedem Aufenthaltsraum unmittelbarer Ausgangs ins Freie nötig

► Ausgänge während der Betriebszeit jederzeit ohne Schlüssel o.ä. öffenbar

Rauchwarnmelder bei Größe bis zu 200 m², darüber hinaus vernetzte Rauchwarnmelder nach DIN 14676

Wasser-Feuerlöscher nötig

Betreiber hat Selbstrettung vor Eintreffen der Feuerwehr sicherzustellen

Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A und B insbesondere unter Berücksichtigung der Rettungsmöglichkeiten für Kleinstkinder aufzustellen

Stand: Dezember 2019

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Jugendamt
Bauaufsichtsamt
Feuerwehr und Rettungsdienst