"Kinderbetreuung U3" als Instrument der Arbeitspolitik
Merkblatt für Eltern in Elternzeit und ALG II-Beziehende
Elternteile in Elternzeit, die ihre Beschäftigung durch Rückkehr aus der Elternzeit oder innerhalb der Elternzeit bzw. unmittelbar nach der Mutterschutzfrist wieder aufnehmen, können zu den dadurch entstehenden notwendigen Ausgaben der Kinderbetreuung
- für ein Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und
- für ein Kind unter einem Jahr, für das der Anspruch gemäß § 24 SGB VIII besteht,
einen kommunalen Zuschuss erhalten.
Den Zuschuss können auch ALG II-Beziehende beantragen, die eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Bei der Beschäftigung muss es sich
- um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung /Ausbildung handeln, Anspruchsberechtigt sind auch in Düsseldorf wohnende Studentinnen und Studenten.
- um einen sozialversicherungspflichtigen Mini- oder Midijob handeln. Die genaue Anzahl der Stunden muss vom Arbeitgeber bescheinigt werden. Bezogen auf den Minijob kann die Mindeststundenzahl unter 15 Stunden liegen.
- um eine Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis handeln.
- um eine freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit handeln.
Ebenso können ALG II-beziehende Alleinerziehende, die eine Eingliederungsmaßnahme / FbW zur Vorbereitung des späteren Berufseinstieges aufnehmen, zu den dadurch entstehenden notwendigen Ausgaben der Kinderbetreuung für ein Kind für das ein Anspruch nach § 24 SGB VIII besteht (siehe oben), einen Zuschuss erhalten.
Die Beschäftigung muss im Umfang von mindestens 15 Wochenstunden (bei Lehrpersonal mit mindestens 10 Pflichtwochenstunden) wieder aufgenommen werden. Die Beschäftigung braucht nicht beim bisherigen Arbeitgeber wieder aufgenommen werden.
Eine Bezuschussung ist außerdem möglich, wenn im Rahmen einer bereits bestehenden beruflichen Tätigkeit die Wochenstundenzahl erhöht wird. Die Arbeitszeit muss in diesem Falle um mindestens 10 Wochenstunden erhöht werden.
Diese freiwillige Leistung des Jugendamtes ist ein Instrument der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Fördermittel sind begrenzt. Es besteht kein Rechtsanspruch.