Die Landesjugendämter LWL und LVR haben im April 2013 eine Orientierungshilfe zur Umsetzung der Regelungen der Paragraphen §§ 79, 79a SGB VIII in der örtlichen Jugendhilfe herausgegeben. Orientiert an dieser Expertise hat die Jugendhilfeplanung in enger Abstimmung mit den freien Trägern ein entsprechendes Gesamtkonzept entwickelt, um die konkrete Umsetzung der Qualitätsentwicklung im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf zu regeln.

Im Juni 2015 wurde dieses Gesamtkonzept zur Umsetzung der §§ 79, 79 a SGB VIII zur Qualitätsentwicklung in der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe vom Düsseldorfer Jugendhilfeausschuss beschlossen.

Die Umsetzung erfolgt nun sukzessive seit dem Jahr 2015, indem Arbeitsgruppen gemeinsam mit den freien Trägern gebildet wurden, deren Akteure in bestimmten Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten. In diesen Arbeitsgruppen wurden dann Qualitätskriterien erarbeitet, operationalisiert und in einem einheitlichen Verfahren gemessen. Die Entwicklung von einheitlichen Qualitätsstandards wird aufgrund der großen Anzahl an Handlungsfeldern als kontinuierlicher Prozess verstanden.

Die Umsetzung der Vorgaben zur Qualitätsentwicklung lassen sich in Düsseldorf gut umsetzen, da die freien Träger und das Jugendamt nach einem einheitlichen Qualitätsverständnis arbeiten. Nur so kann Transparenz über die Qualität der Leistungen geschaffen werden. Davon profitieren nicht nur die Klienten, die eine angebotene Leistung in Anspruch nehmen möchten. Auch für die Mitarbeiter des Düsseldorfer Jugendamtes und der freien Träger ergibt sich durch die einheitlichen Qualitätskriterien die Möglichkeit, die hochwertige Qualität Ihrer Arbeit wirkungsvoll darzustellen.

Auf diesen Seiten informiert das Jugendamt der Landeshauptstadt Düsseldorf laufend über den Fortschritt bei der Umsetzung des Gesamtprozesses.

Laufende Projekte (Stand: März 2021)

Qualitätsentwicklung bei stationären Trägern

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Orientierungshilfen zur Umsetzung der Regelungen in §§ 79, 79a SGB VIII

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