Ziele: Die Richtlinie schafft einen international geltenden Ordnungsrahmen für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers.
Die übergeordneten Ziele sind in Artikel 1 festgelegt:
- Schutz und Verbesserung des Zustandes aquatischer Ökosysteme und des Grundwassers einschließlich von Landökosystemen, die direkt vom Wasser abhängen
- Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen
- Schrittweise Reduzierung prioritärer Stoffe und Beenden des Einleitens/Freisetzens prioritär gefährlicher Stoffe
- Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers
- Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren
Bei oberirdischen Gewässern gelten folgende Ziele:
- Der gute ökologische und chemische Zustand soll in 15 Jahren erreicht werden
- Bei erheblich veränderten oder künstlichen Gewässern soll das gute ökologische Potenzial und der gute chemische Zustand in 15 Jahren erreicht werden
- Es gilt grundsätzlich ein Verschlechterungsverbot
Zur Erreichung dieser Ziele wurde für die jeweiligen Gewässer ein Gewässerbewirtschaftungsplan aufgestellt, welcher konkrete Maßnahmenprogramme enthält.
2010 ist der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm für die nordrhein-westfälischen Anteile von Rhein, Weser, Ems und Maas durch den Umweltausschuss des Landtages behördenverbindlich eingeführt worden. Ein wesentlicher Baustein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist dabei das Programm "Lebendige Gewässer". Mit diesem Programm sollen die Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung der Gewässerstruktur und der Durchgängigkeit konkretisiert und umgesetzt werden.
Die erforderlichen Umsetzungsfahrpläne hat der Stadtentwässerungsbetrieb unter Beteiligung von Maßnahmenträgern, Behörden, Interessenverbänden und der interessierten Öffentlichkeit erstellt.