Zustands- und Funktionsprüfung

Zustands- und Funktionsprüfung

(ehemals Dichtheitsprüfung, "Kanal TÜV")

Diese Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW (SüwVO Abw NRW) wurde für den Bereich der privaten Grundstücksentwässerung geändert und ist seit dem 13.08.2020 in Kraft.

Was bleibt?

1. Sämtliche Regelungen zu industriell, gewerblichem Abwasser bleiben bestehen.
2. Die Prüfpflichten aus der Frist 2015 bleiben auch für häusliches Abwasser (Baujahr der Leitungen vor 1965) bestehen.
3. Die Betreiberpflichten nach WHG §§ 60,61 gelten weiterhin für Grundstückseigentümer und die Prüfpflicht nach Neubau oder wesentlicher Änderung.
4. Die Frist 2020 für die Zustands- und Funktionsprüfung an privaten Abwasserleitungen in Wasserschutzzonen, die häusliches Abwasser führen, wurde gestrichen und im Gegenzug eine "Verdachtsfall-Regelung" ergänzt.

Die Zustands- und Funktionsprüfung darf nur von speziell geschulten, anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden.

 

 

Ein Verzeichnis der Grundstücke, die in den Wasserschutzgebieten der Landeshauptstadt Düsseldorf liegen, finden Sie in der Kartenanwendung Düsseldorf Maps. Unter „Themenauswahl“ sind die Wasserschutzgebiete unter der Rubrik „Klima und Umwelt“ / „Wasser“ hinterlegt.

Kontakt

  • Landeshauptstadt Düsseldorf
    Stadtentwässerungs-
    betrieb

  • Abt. 67/5.3 Grundstücks- entwässerung
    Zustands- und Funktionsprüfung

  • Auf'm Hennekamp 47
    40225 Düsseldorf

    Stadtplan
  • Tel. 0211 - 8922722

    E-Mail