Der Anschlusskanal
In Düsseldorf sind die Leitungen bis zum öffentlichen Straßenkanal Eigentum des Grundstückseigentümers, somit ist der Anschlusskanal Bestandteil der privaten Abwasseranlage. Per Definition in der Abwassersatzung ist der Anschlusskanal, der Kanal vom öffentlichen Straßenkanal bis einschließlich der ersten Revisionsöffnung oder Revisionsschacht auf dem privaten Grundstück. (siehe auch Ablauf)