Sachkundige

Sachkundige

Die Zustands- und Funktionsprüfung darf nur von sachkundigen Personen mit entsprechender Geräteausstattung durchgeführt werden.

Die Feststellung der Anerkennung und Aberkennung der Sachkunde erfolgt durch:

  • nordrheinwestfälische Handwerkskammer
  • Industrie- und Handelskammer
  • Ingenieurkammer Bau
  • im Übrigen durch die zuständige Behörde

Es gelten auch:

  • Anerkennung und Aberkennung anderer Bundesländer
  • gleichwertige Anerkennungen aus anderen Mitgliedstaaten der EG

Eine einheitliche Liste der Sachkundigen des Landes NRW, wird auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz geführt.