Trenn- und Mischverfahren

Trenn- und Mischverfahren

Grundsätzlich gilt, dass nach der Düsseldorfer Abwassersatzung die Grundleitungen wie auch der Anschlusskanal dem Grundstückseigentümer gehören. Diese und weitere wichtige Regelungen, insbesondere zum Anschlusskanal, finden Sie in der Düsseldorfer Abwassersatzung. Im Stadtgebiet Düsseldorf gibt es zwei Entwässerungsverfahren, das Mischverfahren zu 80 % und das Trennverfahren zu 20 %. Die beiden Schaubilder veranschaulichen den Unterschied der beiden Verfahren.

Das Trennverfahren

Grafik Trennverfahren

Das Trennverfahren

Beim Trennverfahren werden Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt gesammelt und fortgeleitet. Dies ist an den zwei, jeweils dicht nebeneinander liegenden Schachtdeckeln in der Straße gut zu erkennen.
Das Schmutzwasser wird im Klärwerk gereinigt und das Regenwasser wird ortsnah in ein Gewässer eingeleitet.

Das Mischverfahren

Grafik Mischverfahren

Das Mischverfahren

Beim Mischverfahren werden Schmutz- und Niederschlagswasser zusammen in einem Kanal gesammelt und zum Klärwerk fortgeleitet und dort gereinigt. Bei diesem Verfahren müssen alle unzugänglich verlegten Abwasserleitungen einschließlich der dazu gehörenden Revisionsschächte oder Revisionsöffnungen auf Zustand und Funktionsfähigkeit geprüft werden.