Informationen für Gewerbe- und Industriebetriebe

Informationen für Gewerbe- und Industriebetriebe

Bei der Abwassereinleitung bzw. -ableitung von Gewerbe- und Industriebetrieben sind erweiterte Anforderungen und Auskünfte erforderlich.

Anträge für Gewerbe und Industrie zur Abwassereinleitung

Beim Antrag für einen Neuanschluss oder eine Änderung innerhalb der Grundstücksentwässerungsanlage bei einem gewerblich beziehungsweise industriell genutzten Grundstück sind folgende Unterlagen in 2-facher Ausfertigung einzureichen:

  • Antragsformular (mit Unterschrift vom Grundstücksbesitzende)
  • Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100
  • Beschreibung des Vorhabens (Art der Produktion) mit dem erforderlichen hydraulischen Nachweis der Abwasseranlage
  • Art und Zusammensetzung des Abwassers
  • Erläuterung zu möglichen Abwasservorbehandlungsanlagen mit der entsprechenden Bemessung
  • Amtlicher Lageplan (Maßstab 1:500)
  • Grundriss und Schnitt (Maßstab 1:100)
  • Angaben bzw. Pläne zu den zusätzlich angeschlossenen bebauten und befestigten Flächen an die Abwasseranlage

Abwassertechnischer Betrieb von Gewerbe und Industrie

Für die Einleitung von gewerblichen oder industriellen Abwässern sind die in § 7 der Technischen Abwassersatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 19.04.2021 angegebenen Grenzwerte bzw. Anforderungen jederzeit einzuhalten. Erforderlichenfalls sind die Abwässer entsprechend vorzubehandeln und/oder ordnungsgemäß zu entsorgen.

Der Stadtentwässerungsbetrieb überwacht die Abwasserqualität von Betrieben an der Übergabestelle zur öffentlichen Kanalisation.

Kontakt

  • Landeshauptstadt Düsseldorf
    Stadtentwässerungs-
    betrieb

  • Christoph Schwertfechter
    Tel. 0211 89-26712
    Tel. 0211 89-22722
     

    E-Mail