Fahrschulwechsel

Fahrschulwechsel

Wenn Sie Führerscheinbewerberin oder Führerscheinbewerber sind und die Fahrschule wechseln möchten, müssen Sie die Führerscheinstelle über den Wechsel schriftlich unterrichten.

Die Mitteilung über den Fahrschulwechsel muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der neuen Fahrschule
  • Name und Anschrift der technischen Prüfstelle, bei der die neue Fahrschule ihre Fahrschüler zur Prüfung vorstellt
  • Beim Besuch einer auswärtigen Fahrschule muss eine Begründung erfolgen, warum ein Fahrschulwechsel gewünscht wird.

Die Mitteilung kann auch direkt von Ihrer neuen Fahrschule gemacht werden. Die Führerscheinstelle wird dann gegebenenfalls die neue Prüfstelle mit der Durchführung der Prüfung beauftragen.

Die notwendigen Informationen zur Prüfung erhalten Sie bei Ihrer neuen Fahrschule.

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Wenn kein Wechsel der Prüfstelle erfolgt, fallen keine Gebühren an. Falls der Fahrschulwechsel mit einem Wechsel der Prüfstelle verbunden ist, beträgt die Verwaltungsgebühr 12,80 Euro.