Pflichtumtausch Führerschein

Sollten Sie noch einen alten Papierführerschein haben oder einen Kartenführerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, haben, müssen Sie diesen auf den neuen EU-Kartenführerschein umstellen lassen. Grund für die Anordnung des Umtausches durch Vorgaben der EU ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank.

Zur effektiven Umsetzung wurde ein Stufenplan eingeführt. Die neuen EU-Führerscheine sind nach den Vorgaben der Dritten EG-Führerscheinrichtlinie – unabhängig von den zugrundeliegenden Fahrerlaubnissen – auf 15 Jahre befristet.
Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden
(grauer und rosa Führerschein) - Tabelle 1

Geburtsjahr Umtausch bis
vor 1953 19.01.2033
1953 - 1958 19.01.2022
1959 - 1964 19.01.2023
1965 - 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Führerscheine, die vom 1.1.1999 bis 18.1.2013 ausgestellt wurden
(bereits Kartenführerscheine) - Tabelle 2

Ausstellungsjahr Umtausch bis
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033

Führerscheine, die ab 19.01.2013 bis 2018 ausgestellt worden sind
(Kartenführerscheine mit Befristung) -Tabelle 3:

Ausstellungsjahr Umtauschjahr
19.01.2013 bis 31.12.2013 2028
2014 2029
2015 2030
2016 2031
2017 2032
2018 2033

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Düsseldorf haben, können Sie für die Umstellung in den Kartenführerschein online einen Termin vereinbaren oder den Umtauschantrag direkt online stellen. 

Sind neben dem reinen Umtausch weitere Dienstleistungen erforderlich (z.B. Verlängerung Fahrerlaubnis C- oder D-Klassen oder Eintragung einer Schlüsselzahl, z.B. SZ 95), ist eine persönliche Antragstellung in der Führerscheinstelle erforderlich. Eine Online-Antragstellung kann in diesen Fällen leider nicht erfolgen.