Führerschein auf Probe

Führerschein auf Probe

Sie haben vor nicht allzu langer Zeit Ihren Führerschein gemacht und wollen nun als Motorrad- oder Autofahrer am Straßenverkehr teilnehmen.

Selbstverständlich haben Sie in der Fahrschule alles über die "Spielregeln" des Straßenverkehrs gelernt und wollen sich daran halten. Was aber passiert, wenn Sie doch einmal einen Verkehrsverstoß begehen?

Sie müssen damit rechnen, dass Sie auf Ihre Kosten (circa 250 bis 300 Euro) zu einem Aufbauseminar für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe (ASF) geschickt werden und dass sich Ihre Probezeit um 2 Jahre verlängert. Das passiert aber nur, wenn Sie einen Verkehrsverstoß begehen, für den Sie von der Bußgeldstelle ein Bußgeld in Höhe von mindestens 40 Euro auferlegt bekommen. Wenn Sie nur ein Verwarngeld oder ein Bußgeld unter 40 Euro bezahlen müssen, müssen Sie kein Aufbauseminar besuchen.

Wenn Sie nach einer schriftlichen Aufforderung innerhalb der Ihnen gesetzten Frist (2 Monate) eine Teilnahmebescheinigung vorlegen, ist die Sache dann erst einmal erledigt.

Wenn Sie jedoch nach Ihrer Kursteilnahme noch einmal innerhalb der Probezeit einen Verkehrsverstoß der oben genannten Art begehen und dafür ein entsprechendes Bußgeld bezahlen müssen, verwarnen wir Sie ein letztes Mal. In diesem Schreiben würden wir Sie auch darauf hinweisen, dass Sie die Möglichkeit haben, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Bei einem weiteren Verkehrsverstoß innerhalb der Probezeit müsste Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden.