Bewerbungsfrist
für das Schuljahr 2021/22
06. November 2020
Bewerbungen an
Landeshauptstadt Düsseldorf
Kulturamt
z. H. Frau Kratzsch
Zollhof 13
40221 Düsseldorf
Weitere Informationen
Bewerbungsvoraussetzungen
Grundvoraussetzungen für eine Antragstellung sind ein abgeschlossenes künstlerisches Studium, eigene künstlerische Aktivität und Erfahrungen in der künstlerischen Arbeit mit Kindern. Das abgeschlossene Studium kann im Ausnahmefall ein umfassendes künstlerisches Selbststudium ersetzen.
Der Projektantrag kann gemeinsam mit einer Schule oder für eine Schulform gestellt werden. Projekte ohne konkreten Schulpartner werden, nachdem sie für die Realisierung beschlossen wurden, vom Schulverwaltungsamt an eine Schule vermittelt.
In der Umsetzung sind zwei Projektformate möglich:
- 40 Einheiten à 90 Minuten
- 20 Einheiten à 90 Minuten
Die Projekte können als Blockprojekte oder kontinuierlich während des gesamten Schuljahres durchgeführt werden. Sinnvolle Synergien zwischen Lehrplan und Projektinhalt sind gewünscht. Die Projekte dürfen jedoch nicht Teil des Kerncurriculums sein und nicht benotet werden.
Ab dem Schuljahr 2021/22 werden für Projekte von 40 Einheiten à 90 Minuten zusätzlich 5 Einheiten à 90 Minuten für Vor- und Nachbereitung honoriert. Es stehen somit 2.475 EUR als Honorar zur Verfügung. Hinzu kommen max. 600 EUR für Sachmittel/Fahrt/Besuche von Kulturinstituten.
Für Vor- und Nachbereitungszeit im Rahmen der Kurzprojekte von 20 Projekteinheiten à 90 Minuten werden 5 Einheiten à 45 Minuten zusätzlich honoriert. Dies ergibt ein Honorar von 1.237,50 EUR. Hinzu kommen bei dieser Umsetzungsform max. 300 EUR für Sachkosten/Fahrt/Besuche von Kulturinstituten.