ertrinken - Landeshauptstadt Düsseldorf

Badeverbot im Rhein

Im gesamten Stadtgebiet Düsseldorf ist das Baden im Rhein verboten. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden.

Was verboten ist

Der Aufenthalt in mehr als knöcheltiefem Wasser im Rhein zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken (zum Beispiel das Baden, Schwimmen, Waten, Spielen im Wasser) ist verboten.

Ausnahmen

  • Kurzes Ein- und Aussteigen beim An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen
  • Zuwasserlassen oder Herausziehen von Wasserfahrzeugen an dafür vorgesehenen Stellen
  • Ausübung von Angelsport und Fischerei
  • Maßnahmen von Behörden oder Rettungsdiensten, Übungen und Einsätze von Wasserrettungsdiensten oder der Feuerwehr
  • Genehmigte Veranstaltungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Gültigkeit und weitere Informationen
Grund ist eine ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf. Diese ist vorläufig bis zum 31. Dezember 2026 gültig.

Warnschild
Warnschild am Rhein

Jedes Jahr ertrinken mehrere Menschen beim Baden im Rhein, weil sie die Gefahren unterschätzen!

Strömungen werden oft unterschätzt

Zum Beispiel an so genannten Kribben – ins Wasser ragende Kiesflächen – bilden sich oft tückische Strudel und Strömungen. Strömung herrscht auch in der Fahrrinne. Wenn ein Schiff vorbeifährt, zieht dies das Wasser an. Der Eindruck des niedrigeren Wasserstandes verlockt Kinder, in den Fluss zu waten. Unterschätzt wird die Gefahr des Rückschwalles: Das Wasser kehrt in Wellen zurück.
Auch geübte Schwimmerinnen und Schwimmer können bei Unterströmungen in Not geraten.

 

Die Feuerwehr warnt: Unterschätzen Sie die Strömungen im Rhein nicht!

Die Düsseldorfer Feuerwehr führt regelmäßig simulierte Rettungsaktionen zusammen mit der DLRG durch und weist auf die Gefahren hin, die vom Schwimmen im Rhein ausgehen.

Auch in Baggerseen ist das Schwimmen gefährlich

Auch in Baggerseen ist das Schwimmen gefährlich

Erlaubt

Baden ist erlaubt, wo Aufsicht vorhanden ist, also am Unterbacher See (Nord- und Südstrand).

Verboten

Für alle anderen Baggerseen gilt Badeverbot, das sind:

  • Angermunder Baggerseen westlich und östlich des Heiderweges
  • Suitbertussee
  • Fliednersee
  • Lambertussee in Kaiserswerth
  • Lichtenbroicher Baggersee am Flughafen
  • Südpark-See
  • Unisee
  • Elbsee Süd und Nord.

Sicher im Wasser

Sicher im Wasser

Wenn Sie Baden gehen, halten Sie die Baderegeln ein:

  • nie überhitzt ins Wasser gehen
  • nie alkoholisiert schwimmen gehen
  • nie mit vollem Magen ins Wasser gehen
  • nie mit ganz leerem Magen schwimmen gehen
  • Eltern sollten ihre Kinder an den Gewässern immer im Auge behalten!