Badeverbot im Rhein
Im gesamten Stadtgebiet Düsseldorf ist das Baden im Rhein verboten. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden.
Was verboten ist
Der Aufenthalt in mehr als knöcheltiefem Wasser im Rhein zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken (zum Beispiel das Baden, Schwimmen, Waten, Spielen im Wasser) ist verboten.
Ausnahmen
- Kurzes Ein- und Aussteigen beim An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen
- Zuwasserlassen oder Herausziehen von Wasserfahrzeugen an dafür vorgesehenen Stellen
- Ausübung von Angelsport und Fischerei
- Maßnahmen von Behörden oder Rettungsdiensten, Übungen und Einsätze von Wasserrettungsdiensten oder der Feuerwehr
- Genehmigte Veranstaltungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Gültigkeit und weitere Informationen
Grund ist eine ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf. Diese ist vorläufig bis zum 31. Dezember 2026 gültig.