Friedrich-von-Spee-Straße 38 - Landeshauptstadt Düsseldorf

Ausschreibungsverfahren Friedrich-von-Spee-Straße 38

Ausschreibungsverfahren Friedrich-von-Spee-Straße 38

Investorenauswahlverfahren – Bestellung eines Erbbaurechtes an dem Grundstück Friedrich-von-Spee-Straße 38 – öffentlich geförderte Wohnungen unter anderem für Bedienstete der Feuerwehr

Die Landeshauptstadt Düsseldorf plant die Ausschreibung zur Bestellung eines Erbbaurechtes – vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gemeindeorgane – an dem Grundstück Friedrich-von-Spee-Straße 38 zur Realisierung eines Wohnbauvorhabens.

Im Vorfeld werden mittels des nachfolgend beschriebenen Verfahrens Investor*innen ermittelt, die unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen mit ihrem Konzept überzeugen.

Der Schwerpunkt der Bebauung liegt auf öffentlich geförderten Wohnungen für Bedienstete der Feuerwehr.
 

Gemarkung Flur Flurstück Fläche
Kaiserswerth 5 842 1.257

 

Verfahrensbeschreibung / Ausschreibungstext

 

Objektbeschreibung

Das Erbbaurechtsgrundstück liegt im Ortsteil Kaiserswerth.

Neben dem ÖPNV-Angebot (Buslinie 760/U79) sowie der guten Verkehrsanbindung an das überregionale Verkehrsnetz (B 8 / A 44) und der Nähe zum Flughafen, sind die sozialen Infrastruktureinrichtungen (Kindertagesstätten, Schule, Sportanlagen) in unmittelbarer Nachbarschaft gut erreichbar. Geschäfte des täglichen Bedarfes (Bäckerei, Rewe) sowie Gastronomie befinden sich in der Nähe. In geringer Entfernung liegt zudem die Kaiserpfalz Kaiserswerth und der Rhein.

Das betreffende Grundstück ist aktuell mit einem Gebäude für die Feuerwache bebaut. Die Aufbauten sind im weiteren Verfahren durch den Investor zurückzubauen.

Auf dem Erbbaurechtsgrundstück sind ausschließlich öffentlich geförderte Wohnungen zu errichten. Vorrangig sind die Wohnungen an Bedienstete der Feuerwehr zu vermieten. Die öffentlich geförderten Wohnungen müssen die Anforderungen der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen (FRL öff Wohnen NRW) erfüllen.

Innovative Wohnkonzepte sind ausdrücklich erwünscht.

Abgabefrist

Die Unterlagen / das Angebot für die Teilnahme am Verfahren müssen auf der Cloud

bis zum   05.08.2025 um 12.00 Uhr

hochgeladen sein.

Die Zugangsdaten können bei Frau Hachenberg per E-Mail angefordert werden.

Nach Ablauf dieser Frist eingehende Angebote sowie mündliche oder unvollständige Angebote und Angebote per E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt.

Sofern die Landeshauptstadt Düsseldorf von der Option Gebrauch macht, eine zweite Bearbeitungsstufe durchzuführen, wird für die Einreichung der Unterlagen die weitere Abgabefrist im Verfahren bekannt gegeben.

Erbbauzins

Unter Berücksichtigung öffentlich geförderter Wohnungen geht die Landeshauptstadt Düsseldorf von einem Richterbbauzins in Höhe von rund

25.718,00 Euro

aus.

Geringere Gebote sind nicht automatisch ausgeschlossen und können berücksichtigt werden, sofern diese nachvollziehbar begründet sind.

Die sonst übliche Verzinsung von 4 Prozent für den freifinanzierten Wohnungsbau wurde aufgrund ausschließlich öffentlich geförderter Wohnungen auf 2,2 Prozent reduziert (45 Prozent Nachlass auf den öffentlich geförderten Wohnungsbau). Es wird hierbei unterstellt, dass die Realisierung von ca. 1.130 Bruttogrundfläche (BGF) möglich ist und im Bestand gehalten werden. Von den ersten Erbbauzinszahlungen werden die geschätzten Kosten für den Abbruch der aufstehenden Gebäude und die Entsorgungskosten für die PFAS in Höhe von 160.000,00 Euro pauschaliert in Abzug gebracht.

Im Grundbuch wird ein dinglicher Erbbauzins in Höhe von 4 Prozent des Bodenwertes auf der Grundlage Eigentumswohnungen gesichert.

Das Angebot ist von der bietenden Person für die jeweilige Nutzung in Euro/m² BGF beziehungsweise Euro/m² WF und Euro/m² NUF anzugeben. Die BGF und die NUF ermitteln sich gemäß DIN 277 (Ausgabe Januar 2016) und die WF gemäß Wohnflächenverordnung (WoFlV). Bei der Ermittlung der BGF bleiben Untergeschosse und Technikräume unberücksichtigt. Die gewerblich genutzten Räume in den Untergeschossen (außer Lager- und Archivräume) und in den Dach- und Staffelgeschossen sind einschließlich ihrer Konstruktions- und Verkehrsflächen mit anzurechnen.

Um eine Vergleichbarkeit zu erreichen, sind diese auf der Basis des Verhältnisses Wohnfläche/BGF mit dem Faktor 0,75 umzurechnen.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, das Verfahren für das Grundstück aufzuheben, wenn keine angemessenen Erbbauzinsangebote eingereicht werden.

Ansprechpartner Herr Heinrichs, Telefon +49 211 - 8994937
Herr Ehring, Telefon +49 211 - 8992365

 

Hinweise:

  • Aktivitäten von Makler*innen sind nicht erwünscht!
  • Eine Belastung des Grundbuches vor Eintragung des Erbbaurechtes ist nicht möglich.
  • Kosten für die Erstellung der Angebote werden von Seiten der Landeshauptstadt Düsseldorf nicht erstattet.
  • Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. Dies schließt auch die zur Verfügung gestellten Pläne ein. Änderungen bleiben vorbehalten. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 
  • Diese Angaben stellen kein rechtsgeschäftliches Angebot der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Bestellung eines Erbbaurechts dar. Insbesondere ergibt sich hieraus keine Verpflichtung der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Bestellung des Erbbaurechts.  Interessent*innen können daher aus der Teilnahme am Verfahren keine Verpflichtungen der Landeshauptstadt Düsseldorf herleiten und insofern auch keine Ansprüche gegen die Landeshauptstadt Düsseldorf geltend machen. 
  • Die Landeshauptstadt Düsseldorf behält sich vor, das Verfahren jederzeit - aus welchen Gründen auch immer - abzubrechen oder ganz aufzuheben. Eine Erstattung von Aufwendungen findet nicht statt. Die Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
  • Während des Zeitraums der Veröffentlichung bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen zur Abgabefrist kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ergänzungen, Hinweise oder Änderungen hierzu vorgenommen werden. Diese werden dann hier auf dieser Seite ersichtlich sein. Bitte sehen Sie daher für den Zeitraum der Veröffentlichung in regelmäßigen Zeitabständen die hier veröffentlichen Unterlagen ein oder nehmen Sie Kontakt zu den genannten Ansprechpartnern auf. 
  • Im Verfahren werden nur Angebote berücksichtigt, die vollständig, bedingungs- und vorbehaltsfrei innerhalt der Abgabefrist eingereicht werden.
    Vollständigkeit: Das Angebot der bietenden Person muss vollständig sein, das heißt es muss die geforderten einzureichenden Unterlagen beinhalten.
    Bedingungsfrei: Das Angebot der bietenden Person darf an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft sein, die nicht Bestandteil der Verfahrensbeschreibung sind.
    Vorbehaltsfrei: Das Angebot der bietenden Person darf keine Einschränkungen beinhalten. 
    Formblatt: Das Formblatt steht als online ausfüllbares Formular zur Verfügung. Es ist vollständig auszufüllen und als PDF Dokument zu speichern. Das Dokument wird dann von Ihnen ausgedruckt, unterschrieben, gestempelt und anschließenend in digitaler Form in die Cloud hochgeladen.
    Wird das Formblatt nicht vollständig ausgefüllt (soweit für das Projekt möglich) und von der bietenden Person nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben.
  • Die Stadt Düsseldorf behält sich vor, weitere Unterlagen oder Angaben nachzufordern.
  • Die Stadt Düsseldorf wird mit der Auswertung der eingereichten Bewerbungen ggf. ein privates Unternehmen betrauen. 
     

Verfahrensbeschreibung und Formblatt

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Kontakt und Ansprechpartner