(Cyber-)Mobbing
(Cyber-)Mobbing
Obwohl Cybermobbing zunächst wie eine einfache Erweiterung des traditionellen Mobbingbegriffs auf den digitalen Raum erscheint, zeigt sich, dass es sehr viel mehr beinhaltet als Mobbing mithilfe von elektronischen Medien in virtuellen Räumen (WhatsApp, Tiktok, Instagram, etc.).
Bisherigen Forschungen zufolge kommen Mobbing und Cybermobbing heutzutage kaum noch getrennt voneinander vor. Neben den gemeinsamen Merkmalen wie Machtungleichgewicht, Wiederholung von Taten oder Absicht treten im digitalen Bereich beispielsweise durch die (scheinbar) höhere Anonymität, fehlende soziale Kontrolle und größere Reichweite verstärkende Faktoren auf, die sich verschärfend auf die Situation Betroffener auswirken und einen erheblichen Kontrollverlust mit sich bringen. Im Unterschied zum Konflikt oder Streit ist dabei (Cyber-)Mobbing eine massive Form von Gewalt, die gruppendynamisch wirkt und aus der sich Betroffene kaum selbst befreien können.
Mobbing und Cybermobbing treten vor allem in Form von Beschimpfungen und Beleidigungen sowie Verbreitung von Gerüchten und Verleumdungen sowie Ausgrenzung aus. Der digitale Raum bietet dabei neue Möglichkeiten der Schikane beginnend bei Ausschluss aus Messanger-Gruppen über Verbreitung von unangenehmen, bloßstellenden Fotos und Videos bis hin zu KI-generierten Inhalten.
Neben emotionalen und körperlichen Belastungen, Scham, sozialem Rückzug, Hoffnungslosigkeit und Verzweiflung können Selbstwertprobleme, Depressionen bis hin zu Suizidgedanken mögliche Folgen für Betroffene sein.
Ein gesondertes Gesetz gegen Cyber-Mobbing gibt es in Deutschland nicht. Es können allerdings verschiedene Straftatbestände, wie Körperverletzung, Verleumdung, Nötigung, Erpressung etc. erfüllt sein, die straf- und oder zivilrechtlich verfolgt werden können. Das Internet ist dabei kein rechtsfreier Raum. Es gelten die gleichen Gesetze wie offline.