Im ersten Schritt müssen Informationen zu Täterinnen und Täter, Täterinnengruppe und Tätergruppe, Opfern und Zeugen E-Mailadressen, Handynummern, Passwörter bei Datendiebstahl aufgenommen werden, am besten in Form eines Protokolls, in dem das Geschehen und/oder der Beitrag möglichst genau dokumentiert wird. Außerdem sollten folgende Dinge notiert werden: Seitenbezeichnung, Datum, Uhrzeit, Profilnamen von Opfer und Täter, Internetadresse
Zudem sollten immer Beweise gesichert werden: Screenshots erstellen, auf externem Speichermedium sichern und in der Schule lagern. Benutzen Sie keine privaten Endgeräte zur Speicherung!
Bei Verdacht auf eine Straftat darf nur die Polizei ohne Einwilligung der Täterinnen und Täter bzw. der Eltern die Inhalte des Handys prüfen. Werden Schülerinnen und Schüler bei der regelwidrigen Nutzung des Handys "erwischt", darf dies bis zum Ende des Schultages einbehalten werden, doch die Einsicht ins Handy ist nur der Polizei (und Staatsanwaltschaft) gestattet.
Sofern Schulmedien betroffen sind oder ein Fake account existiert, der die Schule diskreditiert, sollte der Account sofort gesperrt werden.
Betroffene Schülerinnen und Schüler können Hilfeportale und die Meldefunktion von sozialen Medien nutzen.
Die Lehrkraft und/oder die Schulleitung sollte die Eltern von Opfern darauf hinweisen, dass sie die Betreiber der Internetseite kontaktieren und melden, dass Fotos, Kommentare, Videos etc. von den entsprechenden Seiten gelöscht werden.
Die Schulleitung entscheidet ob eine Information erfolgt an
- Schulaufsichtsbehörden
- Schulträger
- Polizei, bei Verdacht auf eine Straftat
- Landesanstalt für Medien NRW: Beiträge mit strafrechtlicher Relevanz melden, z.B. bei Verstößen gegen den Jugendschutz wie frei zugängliche Pornographie und Gewaltdarstellungen, die entwicklungsbeeinträchtigend sein können, oder bei Verstößen gegen die Menschenwürde, bei Hass oder volksverhetzenden Inhalten.
www.medienanstalt-nrw.de