Cybermobbing in der Schule 2020:

Zwanzig Fragen – zwanzig Antworten!

1. Was ist Cybermobbing?

Obwohl Cybermobbing eine Erweiterung des traditionellen Mobbings darstellt, zeigt sich, dass Cybermobbing sehr viel mehr beinhaltet als Mobbing mithilfe von elektronischen Medien. Bisherigen Forschungen zufolge treten traditionelles Mobbing und Cybermobbing oftmals gemeinsam auf. Neben den gemeinsamen Merkmalen wie Machtungleichgewicht, Wiederholung oder Absicht werden in der wissenschaftlichen Literatur weitere Kriterien wie die Opferperspektive oder direktes (privates) bzw. indirektes (öffentliches) Cybermobbing aufgeführt. Dies zeigt die folgende Definition:

"Cybermobbing sind alle Formen von Schikane, Verunglimpfung, Identitätsklau, Verrat und Ausgrenzung mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien, bei denen sich das Opfer hilflos oder ausgeliefert und (emotional) belastet fühlt, oder bei denen es sich voraussichtlich so fühlen würde, falls es von diesen Vorfällen wüsste"
(Pieschl & Porsch, 2012, in: Pieschl & Porsch, 2014, S.137).

2. Wann spricht man von Cybermobbing?

Der Begriff "Cybermobbing" bezeichnet das absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen, Belästigen oder Ausgrenzen anderer über digitale Medien. (Siehe Grafik)

Im Laufe der Zeit nehmen die schikanierenden Handlungen an Häufigkeit und Intensität zu. Es erfolgt eine Normverschiebung innerhalb der Klasse, die die Grenzen des sozialen Miteinanders zu Ungunsten des Opfers neu definiert. Es ist normal geworden, XY fertig zu machen.

3. Wo wird im Netz gemobbt?

4. Wie verbreitet ist Cybermobbing?

Was die Konfrontation mit Mobbing und Hass im Internet betrifft, so geben laut der JIM Studie 2020 aktuell 29 Prozent der Jugendlichen an, dass über die eigene Person falsche oder beleidigende Dinge verbreitet wurden. Nach Jahren mit relativ stabilen Werten um die 20 Prozent ein deutlicher Anstieg. Jungen sind von dieser Problematik geringfügig stärker betroffen als Mädchen. Ein möglicher Grund hierfür könnten in der Ermangelung von realen Treffen und Möglichkeiten zum persönlichen Austausch liegen, wodurch sich ein nicht unerheblicher Teil der alltäglichen Kommunikation ins Netz verlagert hat und somit diesen Werten auch ein deutlich höheres Kommunikationsaufkommen zugrunde liegt. Daneben wurde mehr als jede/-r Zweite im Zeitraum eines Monats mit Hassbotschaften im Internet konfrontiert.

5. Was sind die Besonderheiten beim Cybermobbing?

Cybermobbing endet nicht nach der Schule, was es für die Betroffenen umso schlimmer macht, denn sie können sich nicht entziehen.

6. Können bestimmte Faktoren das Risiko von Cybermobbing erhöhen?

Die nachstehenden Bedingungen können das Entstehen und Aufrechterhalten von Cybermobbing begünstigen.

7. Woran erkennt man, dass jemand von Cybermobbing betroffen ist?

Betroffene von Cybermobbing zeigen sehr unterschiedliche Verhaltensweisen, doch sind Warnzeichen und Hinweise, vor allem in Bezug auf Verhaltensänderungen, meist feststellbar. Da sich Schülerinnen und Schüler aus Scham und Angst ungern bei Problemen an Lehrkräfte wenden, ist es von Bedeutung, die eigene Wahrnehmung bezüglich der Symptome zu sensibilisieren. Diese eher unspezifischen Symptome treffen auch auf Suizidalität, Kindeswohlgefährdung etc. zu. Eine gute Beziehungsebene und ein vertrauliches Gespräch sind hier hilfreich, wenn Zweifel bestehen.

8. Wie melde ich einen Cybermobbingvorfall?

Im ersten Schritt müssen Informationen zu Täterinnen und Täter, Täterinnengruppe und Tätergruppe, Opfern und Zeugen E-Mailadressen, Handynummern, Passwörter bei Datendiebstahl aufgenommen werden, am besten in Form eines Protokolls, in dem das Geschehen und/oder der Beitrag möglichst genau dokumentiert wird. Außerdem sollten folgende Dinge notiert werden: Seitenbezeichnung, Datum, Uhrzeit, Profilnamen von Opfer und Täter, Internetadresse

9. Welche Rolle spielen Lehrkraft und Klasse?

"Weggeschaut ist mitgemacht!" Das Opfer kommt nicht ohne Unterstützung der Lehrkraft aus dieser Opfer-Rolle und der Cybermobbing-Situation heraus. Der Weg führt unweigerlich über die Lehrkraft (bzw. die Klassen- und Schulleitung).

10. Wie können Schulen Cybermobbing vorbeugen?

Präventionsansätze nach Interventionszeitpunkt

"Primäre Prävention setzt bereits im Vorfeld des Auftretens unerwünschter Zustände an und will deren Herausbildung grundsätzlich unterbinden. Im Unterschied hierzu findet sekundäre Prävention statt, wenn bereits erste Ausprägungen des Unerwünschten vorliegen und eine (weitere) Verfestigung verhindert werden soll. In Fällen tertiärer Prävention ist das eigentlich zu verhindernde Problem schon vollständig ausgeprägt. Das präventive Streben richtet sich hier vor allem darauf, ein erneutes Auftreten zu verhindern."

11. Was kann die Schule bei einem Cybermobbing-Vorfall tun?

Wird ein Cybermobbing-Vorfall innerhalb der Schule bekannt, so muss die Lehrkraft – und ggf. die Klassen- und Schulleitung – sofort reagieren. Es gilt immer: Opferschutz vor Täterbestrafung! Nehmen Sie den Notfallordner zur Hilfe! Dort sind alle notwendigen Schritte für eine Intervention notiert.
Zunächst sind folgende Fragen abzuklären:

  • Was genau ist vorgefallen? Beweissicherung
  • Welche Personen sind beteiligt?
  • Wie schwer ist das Delikt? (siehe auch Frage 13: Die fünf Eskalationsstufen eines Konfliktes)

12. Was kann die Lehrkraft/pädagogische Fachkraft bei einem Cybermobbing-Vorfall tun?

Ihr oberstes Ziel lautet: Opferschutz geht vor Täterbestrafung!

In einem ersten Gespräch mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern lassen Sie sich den Vorgang schildern, sorgen für eine erste Entlastung und gewinnen Vertrauen. Informieren Sie die Schulleitung, vor allem dann, wenn juristische Schritte erwogen werden. Sprechen Sie mit Kolleginnen und Kollegen sowie mit Fachleuten über ein mögliches Vorgehen (Klassenlehrerin und Klassenlehrer, Vertrauenslehrerin und Vertrauenslehrer, Schulpsychologin und Schulpsychologe, Schulsozialarbeiterin und Schulsozialarbeiter).

13. Wie kann man sich als Lehrkraft absichern, nichts falsch zu machen?

Wirklich falsch wäre es lediglich, nichts zu unternehmen. Führen Sie Gespräche mit dem Opfer sowie mit einer Beratungslehrkraft und/oder Schulsozialarbeiterin und Schulsozialarbeiter. Jedes Vorgehen sollte immer mit dem Betroffenen abgestimmt und eine Bloßstellung vermieden werden. Da beim Cybermobbing ein Machtungleichgewicht vorliegt, sind einfache Konfliktlösungsversuche durch Streitschlichtungsgespräche nicht zielführend und können für das Opfer und seine Angehörigen zu einer Verschlimmerung der Lage führen. Lesen Sie im Notfallordner die Handlungsschritte bei einem Cybermobbingvorfall nach.

Je nach Eskalationsstufe informieren Sie die Schulleitung (und ggf. die Eltern).

14. Welche Rolle spielt die Medienorientierung?

Die Medienkompetenz erweist sich im Zusammenhang mit Prävention als eine Schlüsselkompetenz, denn die Befähigung der Schülerinnen und Schüler, sicher, kreativ und verantwortungsvoll mit Medien umzugehen ist Voraussetzung, um Cybermobbing zukünftig zu verringern bzw. zu verhindern. Das im Medienkompetenzrahmen NRW enthaltene Kompetenzmodell stellt eine fächerübergreifende Grundlage für eine Implementierung einer systematischen Medienbildung im schulischen Konzept dar.

15. Wie können sich Kinder und Jugendliche gegen Cybermobbing wehren?

Grundsätzlich können Kinder und Jugendliche für einen kritischen Umgang mit Medien sensibilisiert werden. Damit es erst gar nicht zu einem Cybermobbingvorfall kommt, raten wir daher Folgendes:

  • Gib nicht zu viele Informationen über Dich preis!
  • Das Löschen von Daten im Netz ist kompliziert!
  • Sei Fremden gegenüber misstrauisch!
  • Sichere Dein Smartphone und andere Medien! (sichere Passwörter)
  • Wähle in sozialen Netzwerken immer die Privatsphäre-Einstellung!
  • Verhalte Dich anderen gegenüber so wie im echten Leben! (Netz ist kein rechtsfreier Raum!)
  • Mach Dich nicht zum/zur Mittäterin/Mittäter!

16. Wie können Eltern ihr Kind unterstützen?

Die Beweissicherung, z. B. durch Screenshots, ist immer sinnvoll. Die Opfer wollen nicht, dass ihre Eltern leiden und haben die Wahrnehmung, dass diese „eh nicht helfen“ können. Eine Aufarbeitung der Mobbing-Situation führt deshalb häufig über die Lehrkraft oder die Schulleitung. Deshalb sollten Sie...

  • Kinder und Jugendliche ernst nehmen - ausführliche und ruhige Gespräche mit dem Kind führen.
  • Klassenlehrerin und Klassenlehrer, Vertrauenslehrerin und Vertrauenslehrer oder Abteilungsleitung informieren und gemeinsame Handlungsschritte absprechen.
  • sich in ernsten Fällen an die Schulleitung oder eine Beratungsstelle wenden.
  • Informationen und Tatsachen sammeln, aufschreiben, Mobbingtagebuch anlegen.
  • mit Zustimmung des Kindes deutliche Signale senden und durch Kontaktaufnahme mit der Schule ein pro-aktives Handeln einfordern - Erwachsene müssen gemeinsam Reaktion zeigen.
  • nicht selber Kontakt mit den Eltern der Täter aufnehmen.
  • flankierende Interventionsmaßnahmen und Präventionsangebote anregen.

17. Wann wird es nötig, die Polizei einzuschalten?

Gewaltpräventive Maßnahmen in Schulen sollten Vorrang vor einem Strafantrag haben! Bei älteren Jugendlichen hingegen und in Verbindung mit Medien (Cybermobbing, Hate Speech, Digitaler Missbrauch), ist eine Strafanzeige häufig sinnvoll. In strafrechtlich relevanten Fällen sollte die Polizei eingeschaltet werden. (siehe Frage 18, Gesetzliche Grundlagen: Straftatbestände in schwarz)

Neben der Strafanzeige gibt es oft effizientere Maßnahmen und Hilfsangebote. Die Entscheidung muss immer im Kontext des konkreten Einzelfalls getroffen werden. Da eine Strafanzeige für die Kinder und Jugendlichen tiefgreifende Konsequenzen hat, sollten zeitnahe pädagogische Interventionen vorangehen.

18. Gibt es in Deutschland ein Gesetz gegen Cybermobbing?

Ein gesondertes Gesetz gegen Cyber-Mobbing gibt es in Deutschland bisher nicht. Es kommen verschiedene Gesetze zum Einsatz und selbstverständlich BGB §1626 "Kinder und Jugendlich haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung". Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, es gelten die gleichen Gesetze wie offline.

19. Wo gibt es Hilfe?

In allen Eltern- und Jugendberatungen und schulpsychologischen Beratungsstellen. Eine Sonderstellung nimmt dabei die Schulpsychologie ein, die vor Ort oder in Einzelfallarbeit unterstützend das Problem zusammen mit dem/der gemobbten Schülerin/Schüler und der Schulleitung aufgreift und Hilfestrukturen anbietet. In jedem Fall müssen Schulpsychologin und Schulpsychologe, Schulsozialarbeiterin und Schulsozialarbeiter, Lehrerin und Lehrer und Schulleitung eine Lösung finden, wie das Kind schnell aus der Mobbingfalle herauskommt. Denn je länger der/die gemobbte Schülerin/Schüler der Mobbing-Situation ausgesetzt ist, desto schwerwiegender sind die psychischen Schäden.

20. Was können Lehrkräfte tun, um nicht selbst Opfer von Cybermobbing zu werden?

Lehrkräfte in Schulen, die keinen Verhaltenskodex gegen Mobbing etabliert haben, haben ein zweifach höheres Risiko, Opfer von direktem Mobbing zu werden als Lehrkräfte aus Schulen mit einem Verhaltenskodex. Unbestritten ist ebenso, dass positives Führungshandeln einen Einfluss auf Arbeitszufriedenheit, Kooperation und Stressabbau hat.

  • Landespräventionsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt an Schulen in Nordrhein-Westfalen

  • Zentrum für Schulpsychologie
    Willi-Becker-Allee 10

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