Lehr- und pädagogische Fachkräfte an Schulen haben nicht selten mit Kindern und Jugendlichen zu tun, die sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind oder sie selbst ausüben. Häufig geschehen Grenzverletzungen auch in der eigenen Einrichtung, denn Missbrauch und sexuelle Übergriffe finden nicht nur im familiären Rahmen, sondern auch im sozialen Umfeld und in den Schulen statt. Täter und Täterinnen sind sowohl Erwachsene als auch Gleichaltrige. Um einen eigenen institutionellen Rahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen gestalten zu können, werden Handlungsstrategien für ein Schutzkonzept benötigt, die Schulen zu einem Schutz- und Kompetenzraum machen. Schulen haben seit 2022 den gesetzlichen Auftrag, Schutzkonzepte gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu entwickeln.
Dabei dürfen auch digitale Aspekte sexualisierter Gewalt nicht außer Acht gelassen werden. Ob Cybergrooming, digitaler Missbrauch oder der missbräuchliche Einsatz von Deepfakes: Es gilt Räume zu schaffen, um Themen rund um sexualisierte Gewalt zu enttabuisieren und besprechbar zu machen. Neben funktionalen und transparenten Interventionsketten bedarf es auch schon nachhaltiger Präventionsmaßnahmen.
Bei der Erstellung von schulischen Schutzkonzepten unterstützen die regionalen schulpsychologischen Beratungsstellen: