Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch, 24. April, in der Revision zum Großmarkt Düsseldorf und der parallel verhandelten Normenkontrolle ein Urteil gesprochen. Der Rechtsauffassung der Stadt wurde in dritter Instanz gefolgt. "Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung verpflichtet eine Kommune nicht, einen als öffentliche Einrichtung betriebenen Großmarkt fortzuführen", entschied am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
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