I. Journalistische Nutzung der Fotos:

Alle Motive können für journalistische Zwecke honorarfrei genutzt werden. Die Publikation der Fotos ist ausschließlich im Zusammenhang mit einer redaktionellen Berichterstattung über Düsseldorf, einer Darstellung Düsseldorfs möglich.

II. Kommerzielle Nutzung der Fotos:

Die honorarfreie Verwendung der Fotos in kommerziellen Verlagsprodukten oder anderen Publikationen zu Wiederverkaufszwecken oder kostenloser Weitergabe ist nicht gestattet. Dies betrifft unter anderem die Darstellung in Reiseführern, DVD, CD-ROM, Kalendern, Postern, Displays, Postkarten, Souvenirs, Anzeigen, Imagebroschüren, Medienarchiven, etc.

III. Nutzung der Fotos durch Mandatsträger, Fraktionen im Rat und Bezirksvertretungen der Landeshauptstadt Düsseldorf:

Zulässig ist die honorarfreie Verwendung von Bildern und Videos im Rahmen der mandatsbezogenen Öffentlichkeitsarbeit für einzelne Beiträge oder Mitteilungen und ausschließlich in digitaler Form auf den eigenen Kanälen (Homepage, Social Media Plattformen oder in Newslettern) bei Nennung des Urhebers.

IV. Nennung der Fotografin bzw. des Fotografens:

Der Bildnutzer ist in jedem Falle gemäß § 13 UrhG zur Bildquellenangabe verpflichtet. Bedingung für die honorarfreie Nutzung der Motive ist, dass bei einer Veröffentlichung der Name der Fotografin bzw. des Fotografen vollständig abgedruckt wird, z.B. „Melanie Zanin“. Es ist nicht gestattet, bei einem Abdruck mehrerer Motive eine Sammelquelle anzugeben, z.B. “Stadt Düsseldorf“. Sondervereinbarungen sind nach Rücksprache mit der Pressestelle der Stadt jedoch möglich.

V. Druckfähigkeit der Fotos:

Alle im Fotoarchiv enthaltenen Motive liegen Ihnen als reprofähige jpg-Dateien (300 dpi) vor. Im Einzelfall kann eine individuelle Nachbearbeitung der als Rohmaterial zur Verfügung gestellten Bilder erforderlich sein. Restaurierung (Retusche) und andere Veränderungen dürfen nur mit Einwilligung des Leihgebers vorgenommen werden.

VI. Nach der Veröffentlichung Belegexemplare:

Von jeder Veröffentlichung im Druck ist der Stadt gemäß § 25 des Gesetzes über das Verlagsrecht vom 19. Juni 1901 (RGBI., S.217) ein vollständiges Belegexemplar mit dem veröffentlichten Bildmaterial unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die lokal erscheinenden Print-Medien, sowie der unter III. aufgeführte Personenkreis sind davon ausgenommen. Bei genehmigter Nutzung im Internet ist der Stadt die Adresse der Website an newsroom@duesseldorf.de mitzuteilen.

VII. Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen:

Bei einem Verstoß können die Stadt oder die geschädigten Fotografen verlangen, dass der Nutzer alle seine Produkte mit der Darstellung der Bilder auf eigene Kosten einzieht und entweder korrigiert oder die Verbreitung gänzlich einstellt. Außerdem behalten sich die Stadt bzw. die betroffenen Fotografen Schadenersatzforderungen vor. Bei nicht vereinbarter, kommerzieller Verwertung der Fotos stehen den Bildautoren bzw. Bildrechteinhabern Honorarnachforderungen nach marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte zu. Infos zu Bildhonoraren gibt die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).