27.12.2024
Tipps zum Umgang mit Böllern und Raketen/Verkaufsstart am Samstag, 28. Dezember
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel nur am Dienstag, 31. Dezember, und am Mittwoch, 1. Januar, "geknallt" werden darf. Menschen, die Feuerwerkskörper früher oder auch später abbrennen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Ebenfalls geahndet wird der Verkauf von Feuerwerkskörpern mit Altersbegrenzung ab 18 Jahren an Kinder und Jugendliche.
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