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Verwaltung

Amt für Einwohnerwesen ab Montag wieder geöffnet

Bürgerservices stehen an einigen Standorten wieder zur Verfügung/Schrittweise zurück in die Normalität


Erstellt:
Redaktion: Brembach, Mario

Ab Montag, 18. Mai, können wieder alle Leistungen des Amtes für Einwohnerwesen für die Bürgerinnen und Bürger angeboten werden. Das umfasst die Dienste des Standesamtes, des Straßenverkehrsamtes sowie Einwohnerangelegenheiten an den Standorten Inselstraße 17 (Standesamt), Höherweg 101 (Straßenverkehrsamt) und in den Bürgerbüros Eller, Rath, Benrath, Bilk und Oberkassel.

Zug um Zug können Bürgerinnen und Bürger dann wieder in größerem Umfang Autos zulassen oder ummelden, Führscheinangelegenheiten regeln, sich an- und ummelden, Vaterschaftsanerkennungen beurkunden lassen oder einen Ausweis beantragen.

Um bei dieser Lockerung der Bestimmungen für alle Beteiligten ein größmögliches Maß an Sicherheit zu gewährleisten, sind Hygiene- und Abstandsvorgaben unbedingt einzuhalten. Bei jeder Dienststelle ist eine vorherige Terminvereinbarung dringend notwendig.

Standesamt
Im Standesamt an der Inselstraße und den weiteren Ambientetrauorten konnten die Restriktionen bereits am Donnerstag, 14. Mai, gelockert werden, Trauungen sind jetzt wieder mit einer größeren Personenzahl möglich. Aktuelle Infos und Termine für das Standesamt gibt es online unter www.duesseldorf.de/standesamt.

Bürgerbüros
Für Termine in den Bürgerbüros ist eine telefonische Kontaktaufnahme über die zentrale Rufnummer 0211 89-99111 erforderlich. Weitere Bürgerbüros werden schrittweise geöffnet und die Anzahl der Termine erhöht.

Straßenverkehrsamt
Termine für das Straßenverkehrsamt sind online buchbar unter www.duesseldorf.de/kfz. Dort werden regelmäßig Online-Termine zur Verfügung gestellt und das Terminangebot wird stetig ausgebaut.

Hintergrund zur Öffnung von Ämtern
Durch die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW können auch die städtischen Ämter, Institute und Kultureinrichtungen Besucherverkehr wieder zulassen. Allerdings muss jeder Bereich dem städtischen Krisenstab ein Konzept zur Wiedereröffnung vorlegen. In diesen Konzepten geht es unter anderem um Hygienemaßnahmen, Zugangssteuerung oder Umfang des Angebots. Der Krisenstab entscheidet dann, ob der Bereich mit dem vorgelegten Konzept wieder öffnen kann oder ob das Konzept noch einmal überarbeitet werden muss.

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