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Flüchtlinge Verwaltung

Befristete Aufenthaltstitel bleiben länger gültig

Allgemeinverfügung des Amtes für Migration und Integration: Vollzug des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und des Asylgesetzes (AsylG) Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie


Erstellt:
Redaktion: Bergmann, Michael

Die Kommunale Ausländerbehörde sowie der Service Point des Amtes für Migration und Integration bleiben zunächst bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen. Ersatztermine werden den Kundinnen und Kunden postalisch mitgeteilt. Die Landeshauptstadt Düsseldorf erlässt als untere Ausländerbehörde aufgrund der Corona-Pandemie eine Allgemeinverfügung über den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und des Asylgesetzes (AsylG): Für befristete Aufenthaltstitel von Ausländerinnen und Ausländer, die zwischen dem 14. März 2020 und dem 19. April 2020 ablaufen, wird die Fortgeltungsfiktion nach Paragraph 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz von Amts wegen angeordnet. Das heißt, die befristeten Aufenthaltstitel behalten ihre Gültigkeit bis zur Entscheidung der Kommunalen Ausländerbehörde. Darüber hinaus wird die Geltungsdauer von Aufenthaltsgestattungen, welche zwischen dem 14. März und dem 19. April 2020 ablaufen, für Ausländerinnen und Ausländer mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf, von Amts wegen bis einschließlich zum 20. August 2020 verlängert.

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