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Verkehr Verwaltung

Büro für Ausnahmegenehmigungen: Anträge rechtzeitig einreichen


Erstellt:
Redaktion: Paulat, Volker

Termingebundene Anträge mit Gültigkeit bis einschließlich 8. Januar 2018 sollten bis spätestens Freitag, 15. Dezember, im Büro für Ausnahmegenehmigungen eingereicht werden. Darauf weist das Amt für Verkehrsmanagement hin. Bei einer späteren Antragstellung kann eine rechtzeitige Bearbeitung nicht mehr gewährleistet werden. Denn das  Büro für Ausnahmegenehmigungen im Amt für Verkehrsmanagement ist anlässlich der Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels von Montag, 25. Dezember, bis einschließlich Montag, 1. Januar, geschlossen.

Kurzfristige Anträge mit einem Mindest-Vorlauf von sieben Tagen können gerne persönlich im Büro für Ausnahmegenehmigungen, Auf'm Hennekamp 45, Erdgeschoss, Raum 0.19, während der üblichen Öffnungszeiten, montags von 7.30 bis 15 Uhr und dienstags bis freitags von 7.30 bis 13 Uhr, eingereicht werden. Diese Anträge werden, wenn sie vollständig sind, direkt bearbeitet.

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